Corona Soforthilfe
Corona Soforthilfe

Schock nach Erleichterung: Corona-Soforthilfe

Viele Selb­st­ständi­ge und Freiberu­fler waren erle­ichtert, die schnelle Soforthil­fe, die Bund und Län­dern im März zu Beginn der Coro­n­a­pan­demie ins Leben riefen, kam ihnen wie gerufen. Die allein in NRW 4,5 Mil­liar­den Euro flossen (meist) schnell und unbürokratisch. Ins­ge­samt stellte der Bund 50 Mil­liar­den Euro bere­it. So kon­nten Zahlungsen­g­pässe über­brückt und Insol­ven­zen ver­mieden werden.

Nachweis der Gelder verlangt

So groß die Erle­ichterung war, so stark dürfte nun der Schreck gewe­sen sein, als das Land NRW plöt­zlich jeden vierten der über 400.000 Soforthil­fe-Empfänger nun aufge­fordert hat, die konkrete Ver­wen­dung der Gelder nachzuweisen. Dafür sollen alle Ein­nah­men und Aus­gaben des betrof­fe­nen Zeitraumes in einem Online-For­mu­lar aufge­lis­tet sowie ein Teil oder gar die kom­plette Soforthil­fe zurück­gezahlt werden.

Wer sich zu Beginn aus­führlich mit dem The­ma befasst hat, dem war schon da klar, dass das kein Geschenk ist, son­dern dass es zu Nach­prü­fun­gen kom­men wird. Stre­it über gezahlte Gelder während des Lock­downs gibt es nun über die pri­vat­en Leben­shal­tungskosten und Per­son­alkosten. Die dür­fen nicht mit der Soforthil­fe ver­rech­net wer­den und sollen plöt­zlich zurück­gezahlt werden.

Nicht alle Ausgaben werden anerkannt

Ein zusät­zlich­es Prob­lem ist, dass nicht alle Aus­gaben anerkan­nt wer­den. Als Aus­gaben berück­sichtigt wer­den nur laufende Betrieb­skosten. Für das Per­son­al kann Kurzarbeit­ergeld und für den eige­nen Leben­sun­ter­halt Arbeit­slosen­geld beantragt wer­den. Vor allem um die Per­son­alkosten gibt es Stre­it. Denn auch bei Kurzarbeit laufen die Kosten zumin­d­est teil­weise weiter.

Nach hefti­gen Protesten hat nun zumin­d­est das Land NRW die Prü­fun­gen vor­erst wieder gestoppt. Aber aufge­hoben sind sie nicht. Das Ver­fahren soll verbessert wer­den, neue bzw. erneute Prü­fun­gen wer­den fol­gen. Es wird zudem zu stich­probe­nar­ti­gen Prü­fun­gen kom­men. Die Belege dafür müssen zehn Jahre, also bis ins Jahr 2030 aufge­hoben werden.

Neue Prüfung wird folgen

Für einige wird es nach dem ersten Schock also noch zu einem bösen Erwachen kom­men. Auf­grund des Chaos und den eventuell nicht ganz klaren Richtlin­ien von­seit­en Bund und Län­der, wird dieses The­ma die Öffentlichkeit und garantiert auch viele Gerichte noch viele Jahre begleiten.

Wir hal­ten Sie bei dem The­ma auf dem Laufend­en, hal­ten Sie wiederum Ihre Belege bereit!

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Glück­auf,
Andreas Galatas

Orig­i­nal-Beitrag: https://andreas.galatas.de/blog/schock-nach-erleichterung-corona-soforthilfe/
Bil­drechte Head­er­fo­to: © istockphoto.com/ZhakYaroslavPhoto

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