lockdown-in-deutschland

Nach dem Lockdown ist vor dem Lockdown

Liebe Leserin­nen und Leser,

bere­its am Mon­tag begin­nt deutsch­landweit der näch­ste Lock­down – und er soll den gesamten Monat Novem­ber andauern. Für viele Unternehmen und Arbeit­nehmer mit drastis­chen Fol­gen. Aus gesellschaftlich­er und wis­senschaftlich­er Sicht aber ver­mut­lich alternativlos.

Schließen müssen ab dem 2. Novem­ber alle Insti­tu­tio­nen und Ein­rich­tun­gen, die der Freizeit­gestal­tung dienen. Also The­ater, Opern, Konz­erthäuser, Messen, Kinos, Freizeit­parks, Spiel­hallen, Bor­delle, Ama­teur­sportvere­ine, Schwimm­bäder, Saunen, Fit­nessstu­dios und und und …

Wer erhält wie viel Finanzhilfe?

Unternehmen, Betriebe, Selb­st­ständi­ge, Vere­ine und Ein­rich­tun­gen, die von den tem­porären Schließun­gen zur Eindäm­mung der Coro­na-Pan­demie betrof­fen sind, erhal­ten vom Bund eine außeror­dentliche Wirtschaft­shil­fe:

  • Unternehmen bis 50 Mitar­beit­er erhal­ten 75 % des entsprechen­den Umsatzes des Vor­jahres­monats (Novem­ber 2019)
  • Unternehmen mit mehr als 50 Mitar­beit­ern erhal­ten eine prozentuelle Finanzhil­fe, die nach Maß­gabe der Ober­gren­zen der ein­schlägi­gen bei­hil­fer­echtlichen Vor­gaben ermit­telt wird (bis zu 70 %)

Ins­ge­samt stellt der Bund für die Finanzhil­fen ein Finanzvol­u­men von bis zu zehn Mil­liar­den Euro zur Verfügung.

Laut dem Bun­deswirtschaftsmin­is­teri­um (BMWi) kön­nen auch Gas­tronomen die Coro­na-Finanzhil­fe beantra­gen, die Speisen zum Mit­nehmen verkaufen und damit also weit­er­hin eige­nen, wenn auch gerin­geren Umsatz generieren.

Nach aktuellen Infor­ma­tio­nen sollen die Erlöse dann mit anderen staatlichen Hil­f­s­geldern zusam­men­gerech­net wer­den. Die Lücke, die dann bis zu 75 Prozent des Vor­jahre­sum­satzes bleibt, wird aus dem neuen Pro­gramm erstattet.

Muss die Corona-Finanzhilfe zurückgezahlt werden?

Es han­delt sich um eine Kom­pen­sa­tion für die Umsatzein­bußen, die den betrof­fe­nen Unternehmen durch den erneuten Lock­down entste­hen. Also eine Entschädi­gung für ent­stande­nen Schaden. Dieser Schadenser­satz muss nicht zurück­gezahlt werden.

Ich drücke Ihnen die Dau­men, dass Sie gut durch den Lock­down kom­men. Aber vor allem: Bleiben Sie gesund!

Glück­auf,
Andreas Galatas

Bil­drechte Head­er­fo­to: © istockphoto.com/tang90246
Back­link: https://andreas.galatas.de/blog/nach-dem-lockdown-ist-vor-dem-lockdown/