Liebe Leserinnen und Leser,
bereits am Montag beginnt deutschlandweit der nächste Lockdown – und er soll den gesamten Monat November andauern. Für viele Unternehmen und Arbeitnehmer mit drastischen Folgen. Aus gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Sicht aber vermutlich alternativlos.
Schließen müssen ab dem 2. November alle Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen. Also Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Bordelle, Amateursportvereine, Schwimmbäder, Saunen, Fitnessstudios und und und …
Wer erhält wie viel Finanzhilfe?
Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen sind, erhalten vom Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe:
- Unternehmen bis 50 Mitarbeiter erhalten 75 % des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats (November 2019)
- Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern erhalten eine prozentuelle Finanzhilfe, die nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt wird (bis zu 70 %)
Insgesamt stellt der Bund für die Finanzhilfen ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden Euro zur Verfügung.
Laut dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) können auch Gastronomen die Corona-Finanzhilfe beantragen, die Speisen zum Mitnehmen verkaufen und damit also weiterhin eigenen, wenn auch geringeren Umsatz generieren.
Nach aktuellen Informationen sollen die Erlöse dann mit anderen staatlichen Hilfsgeldern zusammengerechnet werden. Die Lücke, die dann bis zu 75 Prozent des Vorjahresumsatzes bleibt, wird aus dem neuen Programm erstattet.
Muss die Corona-Finanzhilfe zurückgezahlt werden?
Es handelt sich um eine Kompensation für die Umsatzeinbußen, die den betroffenen Unternehmen durch den erneuten Lockdown entstehen. Also eine Entschädigung für entstandenen Schaden. Dieser Schadensersatz muss nicht zurückgezahlt werden.
Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie gut durch den Lockdown kommen. Aber vor allem: Bleiben Sie gesund!
Glückauf,
Andreas Galatas
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