Nationale Weiterbildungsstrategie 2030: Was bedeutet das für Betriebsräte?

Ich begleite seit über 25 Jahren Betriebsräte – und habe in den letzten Jahren gesehen, wie sich die Anforderungen radikal verändert haben. Die Frage, die mir häufig gestellt wird: „Wie soll ich das alles noch lernen, wenn sich der Stoff ständig ändert?”

Die Antwort ist einfach: Wir müssen lernen, anders zu lernen. Und genau dafür gibt es jetzt politische Unterstützung – auf einer Ebene, die viele übersehen.

Die NWS 2030: Mehr als Politik-Jargon

Am 27. November 2025 fand in Berlin die Nationale Weiterbildungskonferenz statt. Daran beteiligt sind 17 Partner – Bund, Länder, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, die Bundesagentur für Arbeit. Klingt trocken? Ist es auch. Aber dahinter steckt ein ehrgeiziges Ziel:

Bis 2030 sollen 65% der Menschen in Deutschland regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen. Aktuell sind es etwa 54%. Das ist kein kleiner Sprung.

Und es betrifft direkt euch: Betriebsräte – und alle, die sie beraten.

Drei Ziele, die jeden Betrieb treffen

Was die Regierung da beschlossen hat, lässt sich in drei Punkte zusammenfassen – und jeder davon berührt eure Arbeit im Gremium:

1. Grundqualifizierung

Menschen ohne Abschluss oder mit veralteten Qualifikationen sollen neu aufgestellt werden. Wenn bei euch im Betrieb jemand ausscheidet und nicht ersetzt werden kann, weil keine Fachkräfte da sind – dann trifft das auch euch. Der Arbeitsmarkt wird immer kompetenzorientierter, und wer keinen Abschluss vorweisen kann, hat es zunehmend schwerer.

Für Betriebsräte bedeutet das: Ihr habt einen Anspruch auf Mitgestaltung, wie dieser Qualifizierungsprozess abläuft. Nicht nur für die Betroffenen, sondern für die gesamte Belegschaft.

2. Strukturwandel

Digitalisierung und Ökologie verändern Jobs schneller, als viele Schritt halten können. Hier kommt § 92a BetrVG ins Spiel: Die Sicherung und Förderung der Beschäftigung. Das ist kein leerer Rechtsanspruch – das ist eure Hebelwirkung.

Konkret heißt das: Wenn euer Unternehmen auf neue Technologien umstellt, habt ihr nicht nur ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung – ihr habt auch ein Recht darauf, dass die betroffenen Beschäftigten qualifiziert werden. Das gilt für die digitale Transformation genauso wie für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft.

3. KI und Digitalisierung

Die Chancen neuer Technologien nutzen, die Herausforderungen gestalten. Genau hier sitzt § 37 Abs. 6 BetrVG: Der Anspruch auf erforderliche Schulungen.

Wichtig: Dieser Paragraf bezieht sich auf die Weiterbildungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat – nicht auf die KI-Einführung im Betrieb. Wenn euer Betrieb neue Technologien einführt, müsst ihr als Betriebsrat qualifiziert sein, um mitzubestimmen. Das gilt für KI genauso wie für jede andere technologische Änderung.

Was das für euren Betriebsrat heißt

Ich erlebe täglich: Betriebsräte kommen in meine Seminare und sagen: „Wir wissen nicht mal, wo wir anfangen sollen.”

Die NWS 2030 gibt euch jetzt politische Rückendeckung. Ihr könnt sagen: „Das ist nicht nur unser Wunsch – das ist Bundespolitik.”

Konkret bedeutet das:

  • Euer Anspruch auf Schulungen wird gestärkt (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Wenn der Arbeitgeber behauptet, Schulungen seien nicht erforderlich, könnt ihr auf die NWS verweisen.
  • Eure Mitbestimmung bei digitalen Formaten wird gestützt (§ 87 Abs. 1 Nr. 6). Wenn es um die Gestaltung von Telearbeit, Überwachung oder KI-Einsatz geht, habt ihr ein Mitspracherecht.
  • Eure Gestaltungsmacht bei der Beschäftigungssicherung wird aktueller denn je (§ 92a). Der Strukturwandel ist keine Bedrohung – er ist eure Chance, aktiv mitzugestalten.

Meine Einschätzung nach 25 Jahren

Was ich sehe: Die Anforderungen wachsen rasant. KI, neue Rechtsprechungen, veränderte Arbeitswelt – wer nur auf Präsenzseminare setzt, bleibt schnell zurück.

Die NWS 2030 bestätigt, was die Praxis zeigt: Betriebsräte brauchen flexible, moderne Qualifizierungsformate. Blended Learning ist dabei keine Option – es ist die Voraussetzung.

Warum? Weil die drei Ziele der NWS – Grundqualifizierung, Strukturwandel, KI-Gestaltung – alle eine Sache gemeinsam haben: Sie erfordern kontinuierliches, aktualisiertes Wissen. Und das lässt sich nicht in einem dreitägigen Präsenzseminar vermitteln.

Fazit: Jetzt ist der Zeitpunkt

Die Strategie ist da. Die Ziele sind klar. Was fehlt, ist oft der Mut, sich neu aufzustellen.

Wenn ihr Fragen habt, wie das in eurem Betrieb aussehen kann – ich helfe gerne.


Andreas Galatas ist seit über 25 Jahren mit Betriebsräten tätig. Seine Praxis: Betriebsverfassungsrecht, Weiterbildung, digitale Transformation.

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