Schlagwort: Betriebsratsschulungen
Betriebsratsschulungen sind Fortbildungsveranstaltungen, in denen Mitglieder des Betriebsrats die notwendigen rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Kenntnisse für ihre Tätigkeit erwerben. Der Anspruch auf diese Seminare ist im Betriebsverfassungsgesetz verankert, sofern die vermittelten Inhalte für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Ziel ist es, die Interessenvertreter zu befähigen, ihre Mitbestimmungsrechte kompetent auszuüben und die Einhaltung geltender Gesetze im Betrieb zu überwachen. Die Kosten für die Schulungen sowie die Freistellung der Teilnehmer trägt dabei grundsätzlich der Arbeitgeber.
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