Seit nunmehr 25. Mai 2018 gilt ein neues Datenschutzrecht – die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Erstmals wird damit europaweit einheitlich geregelt, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen dürfen. Für Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher ist die DS-GVO von großer Bedeutung. Denn durch die neuen Regelungen werden Sie in Ihrer Selbstbestimmung und Kontrolle über Ihre Daten gestärkt.
Was bedeutet Zweckbindung im Zusammenhang mit DSGVO?
Unternehmen und Behörden dürfen Ihre Daten nur für den zuvor festgelegten Zweck verarbeiten. Wenn Sie also zum Beispiel ein Buch online bestellen, darf die von Ihnen angegebene Anschrift nur für den Versand des Buches verwendet werden, die Adresse darf aber nicht an Werbeunternehmen weitergegeben werden.
Was bedeutet Datenminimierung im Zusammenhang mit DSGVO?
Datenminimierung heißt, dass nur die personenbezogenen Daten erhoben werden, die für den Zweck notwendig sind. Die Telefonnummer wäre für die Versendung des Buches also unerheblich und sollte daher nicht abgefragt werden.
Habe ich ein Recht auf Information und Auskunft?
Vor der Datenerhebung müssen Sie darüber informiert werden, welche Daten Sie preisgeben sollen und zu welchem Zweck diese verwendet werden. Auch wie lange diese Daten gespeichert werden und an wen sie übermittelt werden, muss transparent sein. Dies hat mit einer klaren und verständlich formulierten Datenschutzerklärung zu erfolgen.
Neben diesem Recht auf Information haben Sie ein umfangreiches Auskunftsrecht. Jederzeit können Sie bei der datenverarbeitenden Stelle um Auskunft über alle Daten bitten, die über Sie gespeichert sind. Eine Antwort erhalten Sie in der Regel kostenlos innerhalb eines Monats. Entscheidend ist: Die Informationen müssen in präziser, verständlicher und leicht zugänglicher Form und in einer klaren und einfachen Sprache erfolgen. Dies gilt auch im Internet und bei digitalen Diensten.
Habe ich ein Recht auf Berichtigung und Löschung?
Stellen Sie nach dieser Auskunft fest, dass falsche Daten über Sie gespeichert sind oder Daten unrechtmäßig erhoben wurden, können Sie eine Berichtigung oder eine Löschung verlangen.
Sie haben außerdem das Recht auf „Vergessenwerden“. Wenn Sie z. B. die Dienste eines Sozialen Netzwerks nicht mehr nutzen wollen, entfällt der ursprüngliche Zweck der Datenerhebung. Oder Sie möchten z.B. bei der gelegentlichen Flugbuchung keine Meilen mehr sammeln und auf das Bonusprogramm verzichten – dann können Sie die weitere Verwendung Ihrer Daten zunächst anhalten und die Datenverarbeitung einschränken. Ihre Daten dürfen dann nicht mehr genutzt werden, liegen aber noch vor, damit Fragen z. B. zur Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung untersucht werden können.
Welche Rolle spielt meine Einwilligung?
Damit die Datenverarbeitung rechtmäßig ist, müssen Ihre Daten mit Ihrer Einwilligung oder auf einer anderen gesetzlichen Grundlage verarbeitet werden. Eine Einwilligung ist z.B. nicht erforderlich und kann aufgrund gesetzlicher Grundlage erfolgen, wenn die Datenverarbeitung für die Erfüllung eines Vertrages zwischen Verbraucher und Unternehmer erforderlich ist. Auch in Fällen, in denen berechtigte Interessen des Unternehmens oder eines Dritten überwiegen, kann eine Datenverarbeitung ohne Ihre Einwilligung zulässig sein. Soll beispielsweise eine Internetleitung gegen Störungen und Hackerangriffe gesichert werden, liegt ein berechtigtes Interesse für die Speicherung der dafür notwendigen Daten vor.
Ist die Einwilligung – wie meistens – vorformuliert, so muss diese verständlich und leicht zugänglich sein, die Zwecke der Datenverarbeitung genau benennen und darf keine missbräuchlichen Klauseln enthalten. Wenn Nutzungsbedingungen versteckte Hinweise enthalten, dass die Daten auch für weitreichende vertragsfremde Zwecke genutzt werden können, ist eine Einwilligung unwirksam.
Habe ich ein Recht auf Widerruf?
Haben Sie eine Einwilligung gegeben, können Sie diese jederzeit und ohne Begründung widerrufen. Haben Sie beispielsweise einem Marktforschungsinstitut einmal erlaubt, Ihr Online-Verhalten mitzuverfolgen, möchten nun aber wieder unbeobachtet surfen, dann können Sie Ihre ursprüngliche Einwilligung widerrufen. Die Verarbeitung Ihrer Daten ist dann ab sofort nicht mehr zulässig.
Habe ich ein Recht auf Widerspruch?
Werden Ihre Daten ungewollt verwendet, können Sie der Datenverarbeitung widersprechen, z. B. wenn Ihre Daten für Direktwerbung genutzt werden. Ein denkbarer Anwendungsfall: Sie haben Ihre Mobilfunknummer zur Sendungsverfolgung Ihrer Lieferung bereitgestellt und damit Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung gegeben. Nun erhalten Sie aber unerwünschte Werbung per SMS, in die Sie nicht eingewilligt haben.
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, www.bmvj.de
Anschaulich erklärte Informationen zu den Regeln der DS-GVO sowie Anleitungen und Musterschreiben finden Sie auf deinedatendeinerechte.de
Passen Sie auf Ihre Daten auf!
Glückauf,
Andreas Galatas
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