Widerspruch

Ein Wider­spruch ist eine for­mel­le Erklä­rung, mit der jemand einer Ent­schei­dung, Maß­nah­me oder Aus­sa­ge wider­spricht. Er wird häu­fig im Verwaltungs‑, Arbeits- oder Daten­schutz­recht genutzt, um gegen behörd­li­che Beschei­de oder die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten vor­zu­ge­hen. Der Wider­spruch muss in der Regel inner­halb einer bestimm­ten Frist und oft schrift­lich erfol­gen. Er hat auf­schie­ben­de Wir­kung, sofern gesetz­lich nichts ande­res gere­gelt ist.