Schlagwort: Wahlrecht

Das Wahlrecht bezeichnet das grundlegende Recht der Bürgerinnen und Bürger, an demokratischen Wahlen teilzunehmen und dadurch die Zusammensetzung von Parlamenten oder Regierungen mitzubestimmen. Dabei wird zwischen dem aktiven Wahlrecht, also der Befugnis seine Stimme abzugeben, und dem passiven Wahlrecht, der Möglichkeit selbst für ein Amt zu kandidieren, unterschieden. In modernen Demokratien unterliegt das Wahlrecht festen Prinzipien, nach denen Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim erfolgen müssen. Als zentrales Element der politischen Mitwirkung sichert es die Legitimation staatlicher Macht durch das Volk.


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