Schlagwort: Recht auf Information

Das Recht auf Information bezeichnet den Anspruch des Einzelnen, ungehindert Zugang zu Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen sowie von öffentlichen Stellen zu erhalten. In Deutschland ist dieses Recht durch Artikel 5 des Grundgesetzes sowie durch spezielle Informationsfreiheitsgesetze auf Bundes- und Landesebene rechtlich verankert. Es dient dazu, staatliches Handeln transparent zu machen und Bürgern die notwendige Grundlage für eine freie Meinungsbildung sowie demokratische Teilhabe zu bieten. Durch diesen freien Informationsfluss wird sichergestellt, dass die Verwaltung kontrollierbar bleibt und Entscheidungsprozesse für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sind.


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