Schlagwort: notwendiges Beiwerk

Notwendiges Beiwerk bezeichnet ergänzende Teile oder Elemente, die für die ordnungsgemäße Funktion, die Vollständigkeit oder den rechtmäßigen Gebrauch einer Hauptsache zwingend erforderlich sind. Obwohl diese Bestandteile dem Hauptobjekt untergeordnet sind, sind sie für dessen bestimmungsgemäße Verwendung unverzichtbar. Typische Beispiele hierfür sind technische Dokumentationen, notwendige Kleinteile zur Montage oder spezifische Transportverpackungen. In der Regel wird dieses Beiwerk rechtlich als Teil der Hauptleistung betrachtet und teilt somit deren rechtliches Schicksal, beispielsweise im Falle eines Verkaufs.


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