Geschlechtergerechtigkeit

Geschlechterg­erechtigkeit beze­ich­net den Zus­tand, in dem alle Men­schen unab­hängig von ihrem Geschlecht gle­iche Rechte, Chan­cen und Ressourcen haben. Sie geht über for­male Gle­ich­stel­lung hin­aus und berück­sichtigt auch struk­turelle Benachteili­gun­gen, um faire Teil­habe in Gesellschaft, Wirtschaft und Poli­tik zu ermöglichen. Maß­nah­men zur Förderung der Geschlechterg­erechtigkeit umfassen unter anderem Lohn­gle­ich­heit, Vere­in­barkeit von Fam­i­lie und Beruf sowie den Abbau geschlechtsspez­i­fis­ch­er Stereo­type. Ziel ist eine Gesellschaft, in der Geschlecht keine Rolle mehr für indi­vidu­elle Möglichkeit­en und Lebenswege spielt.