Geschlechtergerechtigkeit

Geschlech­ter­ge­rech­tig­keit bezeich­net den Zustand, in dem alle Men­schen unab­hän­gig von ihrem Geschlecht glei­che Rech­te, Chan­cen und Res­sour­cen haben. Sie geht über for­ma­le Gleich­stel­lung hin­aus und berück­sich­tigt auch struk­tu­rel­le Benach­tei­li­gun­gen, um fai­re Teil­ha­be in Gesell­schaft, Wirt­schaft und Poli­tik zu ermög­li­chen. Maß­nah­men zur För­de­rung der Geschlech­ter­ge­rech­tig­keit umfas­sen unter ande­rem Lohn­gleich­heit, Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf sowie den Abbau geschlechts­spe­zi­fi­scher Ste­reo­ty­pe. Ziel ist eine Gesell­schaft, in der Geschlecht kei­ne Rol­le mehr für indi­vi­du­el­le Mög­lich­kei­ten und Lebens­we­ge spielt.