Schlagwort: Datenhoheit
Datenhoheit bezeichnet das Recht und die Fähigkeit von Personen, Unternehmen oder Staaten, selbstbestimmt über die Erhebung, Speicherung und Verwendung ihrer eigenen Daten zu entscheiden. Es geht dabei im Kern um die digitale Selbstbestimmung und die Kontrolle darüber, wer unter welchen Bedingungen Zugriff auf diese Informationen erhält. Zur Wahrung der Datenhoheit müssen sowohl rechtliche Rahmenbedingungen als auch technische Sicherheitsmaßnahmen gewährleisten, dass Daten nicht ohne ausdrückliche Zustimmung verarbeitet werden. Damit bildet sie eine wesentliche Grundlage für den Schutz der Privatsphäre und die digitale Unabhängigkeit.
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