Schlagwort: Betriebsratsgründung
Eine Betriebsratsgründung ist das gesetzlich geregelte Verfahren zur erstmaligen Wahl einer Arbeitnehmervertretung in einem privaten Unternehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Betrieb in der Regel mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt, von denen drei wählbar sein müssen. Das Ziel der Gründung ist es, die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten und Mitbestimmungsrechte bei sozialen oder personellen Angelegenheiten wahrzunehmen. Der gesamte Prozess richtet sich nach den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes und beginnt üblicherweise mit der Einberufung einer Wahlversammlung zur Bestellung eines Wahlvorstands.
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Widerstand gegen die Betriebsratsgründung – das Beispiel Schalke 04
Oft ist die Führung eines Unternehmens nicht begeistert davon, wenn die Belegschaft plant, einen Betriebsrat zu gründen und sie versucht, dies zu verhindern. So auch… Weiterlesen