Arbeit-von-morgen-Gesetz


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    Betriebsräte aufgepasst: Arbeit-von-morgen-Gesetz

    Gute Nachricht für Betrieb­sräte: Der Bun­destag hat am 23. April 2020 eine befris­tete Änderung des Betrieb­sver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) beschlossen, durch die die Arbeit der Betrieb­sräte in Zeit­en der Coro­n­akrise erle­ichtert und ihre Hand­lungs­fähigkeit sichergestellt wer­den soll. Nach­dem Bun­de­sar­beitsmin­is­ter Huber­tus Heil (SPD) bere­its in ein­er Min­is­ter­erk­lärung dazu aufgerufen hat, die Arbeits­fähigkeit der Betrieb­sräte in der Covid-19-Krise sicherzustellen, hat…