Schadensersatz wegen Überwachung durch eine Detektei


Das Lan­desar­beits­gericht Düs­sel­dorf hat entsch­ieden, dass eine rechtswidrige Überwachung eines Arbeit­nehmers durch eine Detek­tei einen imma­teriellen Schaden gemäß der Daten­schutz-Grund­verord­nung (DSGVO) darstellt. Die Parteien strit­ten über die Wirk­samkeit ein­er Kündi­gung und Schadenser­satzansprüche des Arbeit­nehmers. Das Gericht urteilte, dass die Kündi­gung unwirk­sam war und der Betrieb­srat nicht ord­nungs­gemäß ange­hört wurde. Zudem wurde dem Arbeit­nehmer eine Entschädi­gung in Höhe von 1.500 Euro auf­grund der Überwachung zuge­sprochen. Das Urteil erg­ing am 26. April 2023.



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