Schadensersatz wegen Überwachung durch eine Detektei

[ad_1]
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine rechtswidrige Überwachung eines Arbeitnehmers durch eine Detektei einen immateriellen Schaden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellt. Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer Kündigung und Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers. Das Gericht urteilte, dass die Kündigung unwirksam war und der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört wurde. Zudem wurde dem Arbeitnehmer eine Entschädigung in Höhe von 1.500 Euro aufgrund der Überwachung zugesprochen. Das Urteil erging am 26. April 2023.

[ad_2]

Source link

Ebenfalls lesenswert

  • Bochum Marketing ruft das Nachhaltigkeitsjahr 2026 aus: Eine Stadt im grünen Aufbruch

    Bochum Marketing ruft das Nachhaltigkeitsjahr 2026 aus: Eine Stadt im grünen Aufbruch

    Bochum Marketing ruft Nachhaltigkeitsjahr 2026 aus: Eine Initiative für Nachhaltigkeit in Bochum. Erfahre mehr über die neue Nachhaltigkeitszentrale und Mitmachmöglichkeiten.

    Weiterlesen

  • Weiterlesen

  • KI Forscher warnen vor Kontrollverlust durch Open Claw und die Gefahren von KI Agenten

    KI Forscher warnen vor Kontrollverlust durch Open Claw und die Gefahren von KI Agenten

    Forscher warnen vor Open Claw und autonomen KI-Agenten. Erfahren Sie, welche Risiken für die Betriebssicherheit bestehen und wie der Betriebsrat die Kontrolle behält.

    Weiterlesen