Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine rechtswidrige Überwachung eines Arbeitnehmers durch eine Detektei einen immateriellen Schaden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellt. Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer Kündigung und Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers. Das Gericht urteilte, dass die Kündigung unwirksam war und der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört wurde. Zudem wurde dem Arbeitnehmer eine Entschädigung in Höhe von 1.500 Euro aufgrund der Überwachung zugesprochen. Das Urteil erging am 26. April 2023.
Schadensersatz wegen Überwachung durch eine Detektei
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