Der Bundesgerichtshof hat in einem Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt in Traunstein entschieden, dass die Risiken der Scheinselbständigkeit deutlich werden. Der Rechtsanwalt hatte mit zwölf Kollegen einen Vertrag zur freien Mitarbeit abgeschlossen, bei dem sie für ihn gearbeitet haben und von ihm bezahlt wurden. Das Landgericht Traunstein stellte fest, dass er den Sozialversicherungsträgern über einen Zeitraum von vier Jahren insgesamt 120.000 Euro schuldig geblieben ist. Der BGH bestätigte die Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und gab Leitsätze zur Abgrenzung von Scheinselbständigkeit und freier Mitarbeit bei Rechtsanwälten.
Rechtsanwälte als Scheinselbständige – BGH bejaht strafbares Vorenthalten von Arbeitsentgelt
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