Rechtsanwälte als Scheinselbständige – BGH bejaht strafbares Vorenthalten von Arbeitsentgelt


Der Bun­des­gericht­shof hat in einem Strafver­fahren gegen einen Recht­san­walt in Traun­stein entsch­ieden, dass die Risiken der Schein­selb­ständigkeit deut­lich wer­den. Der Recht­san­walt hat­te mit zwölf Kol­le­gen einen Ver­trag zur freien Mitar­beit abgeschlossen, bei dem sie für ihn gear­beit­et haben und von ihm bezahlt wur­den. Das Landgericht Traun­stein stellte fest, dass er den Sozialver­sicherungsträgern über einen Zeitraum von vier Jahren ins­ge­samt 120.000 Euro schuldig geblieben ist. Der BGH bestätigte die Verurteilung wegen Voren­thal­tens und Verun­treuens von Arbeit­sent­gelt und gab Leit­sätze zur Abgren­zung von Schein­selb­ständigkeit und freier Mitar­beit bei Rechtsanwälten.



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