In Arbeitsverträgen mit Profifußballern sind Vertragsklauseln üblich, die eine Verlängerung des Vertrags um eine weitere Spielzeit vorsehen, wenn der Spieler eine bestimmte Anzahl von Einsätzen erreicht. Diese sogenannte einsatzabhängige Verlängerungsklausel soll sicherstellen, dass der Spieler seine Leistung erbringt und kontinuierlich zum Erfolg des Teams beiträgt.
Allerdings wurde kürzlich ein Fall vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt, der zeigt, dass diese Klauseln nicht immer flexibel genug sind, um unvorhersehbare Umstände wie die Covid-19-Pandemie einzubeziehen. In dem vorliegenden Fall hatte ein Profifußballer einen befristeten Arbeitsvertrag mit einem Verein in der Fußball-Regionalliga Südwest abgeschlossen. Laut Vertrag verlängerte sich dieser um eine weitere Spielzeit, wenn der Spieler in mindestens 15 Meisterschaftsspielen eingesetzt wurde.
Bis zum 15. Februar 2020 hatte der Spieler 12 Einsätze absolviert. Danach wurde er aus sportlichen Gründen vom neu berufenen Trainerteam nicht mehr eingesetzt. Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde der Spielbetrieb Mitte März 2020 eingestellt und die Saison vorzeitig abgebrochen. Der Spieler argumentierte, dass sich sein Vertrag trotz der fehlenden Einsätze um eine Spielzeit verlängern sollte, da die Bedingung von 15 Einsätzen aufgrund der Pandemie nicht mehr erfüllt werden konnte.
Die Vorinstanzen haben die Klage des Spielers abgewiesen, und auch die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht hatte keinen Erfolg. Das Gericht entschied, dass die Vertragsverlängerung an eine absolute Mindesteinsatzzahl gebunden war, die der Spieler nicht erreicht hatte. Die Klausel könne im Hinblick auf den unvorhersehbaren pandemiebedingten Saisonabbruch weder im Wege der Vertragsauslegung noch aufgrund einer Störung der Geschäftsgrundlage angepasst werden. Es spielte dabei keine Rolle, ob die einsatzgebundene Verlängerungsklausel wirksam ist.
Dieses Urteil zeigt, dass Vertragsklauseln in Arbeitsverträgen mit Profifußballern möglicherweise nicht ausreichend flexibel sind, um unvorhergesehene Ereignisse zu berücksichtigen. Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass selbst in professionellem Sportbetrieb plötzliche Unterbrechungen und Saisonabbrüche auftreten können, die die Erfüllung von Vertragsbedingungen unmöglich machen. Es ist daher ratsam, solche Klauseln in Zukunft genauer zu überprüfen und gegebenenfalls an unvorhergesehene Ereignisse anzupassen, um Streitigkeiten und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
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