Profifußballer – pandemiebedingter Saisonabbruch – keine Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags aufgrund einer einsatzabhängigen Verlängerungsklausel



In Arbeits­ver­trä­gen mit Pro­fi­fuß­bal­lern sind Ver­trags­klau­seln üblich, die eine Ver­län­ge­rung des Ver­trags um eine wei­te­re Spiel­zeit vor­se­hen, wenn der Spie­ler eine bestimm­te Anzahl von Ein­sät­zen erreicht. Die­se soge­nann­te ein­satz­ab­hän­gi­ge Ver­län­ge­rungs­klau­sel soll sicher­stel­len, dass der Spie­ler sei­ne Leis­tung erbringt und kon­ti­nu­ier­lich zum Erfolg des Teams bei­trägt.

Aller­dings wur­de kürz­lich ein Fall vor dem Bun­des­ar­beits­ge­richt ver­han­delt, der zeigt, dass die­se Klau­seln nicht immer fle­xi­bel genug sind, um unvor­her­seh­ba­re Umstän­de wie die Covid-19-Pan­de­mie ein­zu­be­zie­hen. In dem vor­lie­gen­den Fall hat­te ein Pro­fi­fuß­bal­ler einen befris­te­ten Arbeits­ver­trag mit einem Ver­ein in der Fuß­ball-Regio­nal­li­ga Süd­west abge­schlos­sen. Laut Ver­trag ver­län­ger­te sich die­ser um eine wei­te­re Spiel­zeit, wenn der Spie­ler in min­des­tens 15 Meis­ter­schafts­spie­len ein­ge­setzt wur­de.

Bis zum 15. Febru­ar 2020 hat­te der Spie­ler 12 Ein­sät­ze absol­viert. Danach wur­de er aus sport­li­chen Grün­den vom neu beru­fe­nen Trai­ner­team nicht mehr ein­ge­setzt. Auf­grund der Covid-19-Pan­de­mie wur­de der Spiel­be­trieb Mit­te März 2020 ein­ge­stellt und die Sai­son vor­zei­tig abge­bro­chen. Der Spie­ler argu­men­tier­te, dass sich sein Ver­trag trotz der feh­len­den Ein­sät­ze um eine Spiel­zeit ver­län­gern soll­te, da die Bedin­gung von 15 Ein­sät­zen auf­grund der Pan­de­mie nicht mehr erfüllt wer­den konn­te.

Die Vor­in­stan­zen haben die Kla­ge des Spie­lers abge­wie­sen, und auch die Revi­si­on vor dem Bun­des­ar­beits­ge­richt hat­te kei­nen Erfolg. Das Gericht ent­schied, dass die Ver­trags­ver­län­ge­rung an eine abso­lu­te Min­dest­ein­satz­zahl gebun­den war, die der Spie­ler nicht erreicht hat­te. Die Klau­sel kön­ne im Hin­blick auf den unvor­her­seh­ba­ren pan­de­mie­be­ding­ten Sai­son­ab­bruch weder im Wege der Ver­trags­aus­le­gung noch auf­grund einer Stö­rung der Geschäfts­grund­la­ge ange­passt wer­den. Es spiel­te dabei kei­ne Rol­le, ob die ein­satz­ge­bun­de­ne Ver­län­ge­rungs­klau­sel wirk­sam ist.

Die­ses Urteil zeigt, dass Ver­trags­klau­seln in Arbeits­ver­trä­gen mit Pro­fi­fuß­bal­lern mög­li­cher­wei­se nicht aus­rei­chend fle­xi­bel sind, um unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se zu berück­sich­ti­gen. Die Covid-19-Pan­de­mie hat gezeigt, dass selbst in pro­fes­sio­nel­lem Sport­be­trieb plötz­li­che Unter­bre­chun­gen und Sai­son­ab­brü­che auf­tre­ten kön­nen, die die Erfül­lung von Ver­trags­be­din­gun­gen unmög­lich machen. Es ist daher rat­sam, sol­che Klau­seln in Zukunft genau­er zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls an unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se anzu­pas­sen, um Strei­tig­kei­ten und recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu ver­mei­den.



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