Nachricht über den Fall — 8 AZR 126/22 -



Gericht­surteil: Bürg­er­lich­es Recht — Schadenser­satzanspruch bei Verkehrsunfall

Berlin, 14. März 2023 (Akten­ze­ichen: BGH VI ZR 45/22)

**Ein­leitung**

Das Bun­des­gericht­shof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil eine weg­weisende Entschei­dung in Bezug auf Schadenser­satzansprüche bei Verkehrsun­fällen getrof­fen. Das Urteil bet­rifft einen Fall, in dem ein Fahrzeugführer nach einem Unfall seinen Schaden voll­ständig erset­zt haben wollte. In der fol­gen­den Pressemit­teilung wer­den die Einzel­heit­en des Falls sowie das Urteil des höch­sten deutschen Gerichts erläutert.

**Der Fall**

Im vor­liegen­den Fall wurde der Kläger, Herr Müller, in einen Verkehrsun­fall ver­wick­elt, der von dem Beklagten, Her­rn Schmidt, verur­sacht wurde. Dabei erlitt das Fahrzeug von Her­rn Müller erhe­bliche Beschädi­gun­gen. Herr Müller reichte daraufhin eine Klage ein und forderte Schadenser­satz in Höhe von 5.000 Euro.

**Das Urteil**

Der Bun­des­gericht­shof wies die Klage von Her­rn Müller ab und entsch­ied zugun­sten des Beklagten, Her­rn Schmidt. Nach Auf­fas­sung des Gerichts war Herr Müller nicht berechtigt, den vollen Schadenser­satz zu fordern. Die Höhe des Schadenser­satzes richtet sich nach dem Prinzip der “Wieder­her­stel­lung in Geld”.

**Rechts­grund­la­gen**

Das Gericht stützte seine Entschei­dung auf § 249 Abs. 2 des Bürg­er­lichen Geset­zbuch­es (BGB). Dieser Para­graph besagt, dass der Geschädigte einen Anspruch auf den “Wieder­her­stel­lungszu­s­tand” hat, also die voll­ständi­ge Wieder­her­stel­lung seines Fahrzeugs oder eine angemessene Geldentschädigung.

**Begrün­dung des Urteils**

Der BGH argu­men­tierte, dass der Kläger nach § 249 Abs. 2 BGB nur Anspruch auf Schadenser­satz in Geld hat, wenn die Wieder­her­stel­lung des Fahrzeugs unver­hält­nis­mäßig teuer ist. Im vor­liegen­den Fall lag jedoch keine Unver­hält­nis­mäßigkeit vor. Die Reparaturkosten des Fahrzeugs betru­gen nur 3.000 Euro, während der Kläger den vollen Betrag von 5.000 Euro forderte. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger keinen Anspruch auf eine über­höhte Entschädi­gung hat.

**Faz­it**

Mit diesem Urteil hat der Bun­des­gericht­shof klargestellt, dass im Falle eines Verkehrsun­falls der Schadenser­satzanspruch des Geschädigten grund­sät­zlich auf die volle Wieder­her­stel­lung des Fahrzeugs oder auf eine angemessene Geldentschädi­gung beschränkt ist. Eine über­höhte Entschädi­gung ist nicht gerecht­fer­tigt, wenn die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs nicht über­steigen. Dieses Urteil hat somit Auswirkun­gen auf zukün­ftige Schadenser­satzansprüche bei Verkehrsun­fällen und stellt eine wichtige Entschei­dung im Bere­ich des bürg­er­lichen Rechts dar.

Bitte beacht­en Sie, dass die beschriebene Gericht­sentschei­dung und das Akten­ze­ichen fik­tiv sind und nur zu Illus­tra­tionszweck­en dienen.



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