Jahrespressegespräch des Bundesarbeitsgerichts — Die Arbeit des Bundesarbeitsgerichts



**Das Jahre­spressege­spräch des Bundesarbeitsgerichts**

Am 8. Feb­ru­ar 2023 fand das Jahre­spressege­spräch des Bun­de­sar­beits­gerichts statt. Inken Gall­ner, die Präsi­dentin des Gerichts, präsen­tierte den Jahres­bericht für das Jahr 2022. Ins­ge­samt wur­den im ver­gan­genen Jahr 1.266 Fälle ein­gere­icht, von denen 31,52 Prozent Revi­sio­nen und Rechts­beschw­er­den in Beschlussver­fahren waren. Ins­ge­samt wur­den 1.283 Fälle abgeschlossen. Von den abgeschlosse­nen Revi­sio­nen und Rechts­beschw­er­den waren 25 Prozent erfol­gre­ich. Die Erfol­gsquote bei den Nichtzu­las­sungs­beschw­er­den lag bei 4,32 Prozent. Zum Ende des Bericht­s­jahres waren noch 925 Fälle offen. Die durch­schnit­tliche Ver­fahrens­dauer aller abgeschlosse­nen Ver­fahren betrug fünf Monate und vier Tage.

Weit­ere Einzel­heit­en kön­nen auf der Home­page des Bun­de­sar­beits­gerichts unter www.bundesarbeitsgericht.de einge­se­hen werden. 

**Europäis­ches Arbeit­srecht und urlaub­srechtliche Entscheidungen**

Präsi­dentin Gall­ner betonte in ihrem Bericht erneut die Durch­dringung des deutschen Arbeit­srechts durch das europäis­che Arbeit­srecht. Als Beispiel nan­nte sie die urlaub­srechtlichen Entschei­dun­gen des Gericht­shofs der Europäis­chen Union vom 22. Sep­tem­ber 2022 in den Fällen Fra­port ua. und LB (- C‑518/20 -, – C‑727/20 -; – C‑120/21 -) sowie die Fol­geentschei­dun­gen des Bun­de­sar­beits­gerichts vom 20. Dezem­ber 2022 (- 9 AZR 245/19 -; – 9 AZR 266/20 -).
Die Entschei­dun­gen des EuGH und des BAG zur Arbeit­szeit­er­fas­sung wur­den eben­falls ange­sprochen. Diese haben erhe­bliche Kon­tro­ver­sen in Wis­senschaft und Prax­is aus­gelöst (EuGH 14. Mai 2019 – C‑55/18 – [CCOO] BAG 13. Sep­tem­ber 2022 – 1 ABR 22/21 -).

**Forschung­spro­jekt des Bundesarbeitsgerichts**

Frau Gall­ner informierte auch über den Stand des Forschung­spro­jek­ts “Das Bun­de­sar­beits­gericht zwis­chen Kon­ti­nu­ität und Neuan­fang nach 1954”. Das Pro­jekt wurde im Jahr 2022 ges­tartet und unter­sucht die Entwick­lung des Gerichts seit sein­er Grün­dung im Jahr 1954.

**Dig­i­tal­isierung des Bundesarbeitsgerichts**

Ein weit­eres The­ma waren die Fortschritte bei der Dig­i­tal­isierung des Bun­de­sar­beits­gerichts. Seit Beginn des Jahres 2023 arbeit­en alle zehn Sen­ate des Gerichts mit der elek­tro­n­is­chen Gericht­sak­te. Dieser Schritt soll die Effizienz steigern und den Gericht­sprozess vereinfachen.

**Aus­blick auf kom­mende Entscheidungen**

Die Präsi­dentin wies abschließend auf die bevorste­hen­den Entschei­dun­gen des Zehn­ten Sen­ats des BAG im Jahr 2023 hin. In diesen Fällen wird es um tar­i­fliche Nachtar­beit­szuschläge gehen. Ver­schiedene Tar­ifverträge wer­fen die Frage auf, ob niedrigere Zuschläge für regelmäßige Nachtar­beit an das höhere Niveau der Zuschläge für unregelmäßige Nachtar­beit angepasst wer­den müssen. Die Ver­hand­lung­ster­mine sind für den 22. Feb­ru­ar, 22. März, 24. Mai und 28. Juni 2023 geplant.

**Faz­it**

Das Jahre­spressege­spräch des Bun­de­sar­beits­gerichts gab einen umfassenden Ein­blick in die Arbeit des Gerichts im Jahr 2022 sowie einen Aus­blick auf kom­mende Entschei­dun­gen und Pro­jek­te. Die Durch­dringung des deutschen Arbeit­srechts durch das europäis­che Arbeit­srecht wurde betont und bes­timmte urlaub­srechtliche Entschei­dun­gen sowie Entschei­dun­gen zur Arbeit­szeit­er­fas­sung wur­den her­vorge­hoben. Die Dig­i­tal­isierung des Gerichts schre­it­et eben­falls voran und soll die Effizienz steigern. Es bleibt abzuwarten, welche Entschei­dun­gen der Zehnte Sen­at des BAG in Bezug auf tar­i­fliche Nachtar­beit­szuschläge tre­f­fen wird. Ins­ge­samt präsen­tierte das Jahre­spressege­spräch ein pos­i­tives Bild des Bun­de­sar­beits­gerichts und sein­er Arbeit.



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