**Das Jahrespressegespräch des Bundesarbeitsgerichts**
Am 8. Februar 2023 fand das Jahrespressegespräch des Bundesarbeitsgerichts statt. Inken Gallner, die Präsidentin des Gerichts, präsentierte den Jahresbericht für das Jahr 2022. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 1.266 Fälle eingereicht, von denen 31,52 Prozent Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren waren. Insgesamt wurden 1.283 Fälle abgeschlossen. Von den abgeschlossenen Revisionen und Rechtsbeschwerden waren 25 Prozent erfolgreich. Die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden lag bei 4,32 Prozent. Zum Ende des Berichtsjahres waren noch 925 Fälle offen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer aller abgeschlossenen Verfahren betrug fünf Monate und vier Tage.
Weitere Einzelheiten können auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts unter www.bundesarbeitsgericht.de eingesehen werden.
**Europäisches Arbeitsrecht und urlaubsrechtliche Entscheidungen**
Präsidentin Gallner betonte in ihrem Bericht erneut die Durchdringung des deutschen Arbeitsrechts durch das europäische Arbeitsrecht. Als Beispiel nannte sie die urlaubsrechtlichen Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 22. September 2022 in den Fällen Fraport ua. und LB (- C‑518/20 -, – C‑727/20 -; – C‑120/21 -) sowie die Folgeentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 2022 (- 9 AZR 245/19 -; – 9 AZR 266/20 -).
Die Entscheidungen des EuGH und des BAG zur Arbeitszeiterfassung wurden ebenfalls angesprochen. Diese haben erhebliche Kontroversen in Wissenschaft und Praxis ausgelöst (EuGH 14. Mai 2019 – C‑55/18 – [CCOO] BAG 13. September 2022 – 1 ABR 22/21 -).
**Forschungsprojekt des Bundesarbeitsgerichts**
Frau Gallner informierte auch über den Stand des Forschungsprojekts “Das Bundesarbeitsgericht zwischen Kontinuität und Neuanfang nach 1954”. Das Projekt wurde im Jahr 2022 gestartet und untersucht die Entwicklung des Gerichts seit seiner Gründung im Jahr 1954.
**Digitalisierung des Bundesarbeitsgerichts**
Ein weiteres Thema waren die Fortschritte bei der Digitalisierung des Bundesarbeitsgerichts. Seit Beginn des Jahres 2023 arbeiten alle zehn Senate des Gerichts mit der elektronischen Gerichtsakte. Dieser Schritt soll die Effizienz steigern und den Gerichtsprozess vereinfachen.
**Ausblick auf kommende Entscheidungen**
Die Präsidentin wies abschließend auf die bevorstehenden Entscheidungen des Zehnten Senats des BAG im Jahr 2023 hin. In diesen Fällen wird es um tarifliche Nachtarbeitszuschläge gehen. Verschiedene Tarifverträge werfen die Frage auf, ob niedrigere Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit an das höhere Niveau der Zuschläge für unregelmäßige Nachtarbeit angepasst werden müssen. Die Verhandlungstermine sind für den 22. Februar, 22. März, 24. Mai und 28. Juni 2023 geplant.
**Fazit**
Das Jahrespressegespräch des Bundesarbeitsgerichts gab einen umfassenden Einblick in die Arbeit des Gerichts im Jahr 2022 sowie einen Ausblick auf kommende Entscheidungen und Projekte. Die Durchdringung des deutschen Arbeitsrechts durch das europäische Arbeitsrecht wurde betont und bestimmte urlaubsrechtliche Entscheidungen sowie Entscheidungen zur Arbeitszeiterfassung wurden hervorgehoben. Die Digitalisierung des Gerichts schreitet ebenfalls voran und soll die Effizienz steigern. Es bleibt abzuwarten, welche Entscheidungen der Zehnte Senat des BAG in Bezug auf tarifliche Nachtarbeitszuschläge treffen wird. Insgesamt präsentierte das Jahrespressegespräch ein positives Bild des Bundesarbeitsgerichts und seiner Arbeit.
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