Hinweisgeberschutzgesetz verkündet | beck-community


Am ver­gan­genen Fre­itag wurde das Hin­weis­ge­ber­schutzge­setz (Hin­SchG) im Bun­des­ge­set­zblatt verkün­det. Das Gesetz dient dem besseren Schutz von Per­so­n­en, die Ver­stöße gegen das Union­srecht melden, und set­zt die Richtlin­ie 2019/1937/EU in nationales Recht um. Recht­san­walt Dr. Patrick Bruns stellt das neue Gesetz in der aktuellen Aus­gabe der NJW vor und wird es auch im Beck’schen Online-Kom­men­tar Arbeit­srecht kom­men­tieren. Dies erfol­gt mit ein­er 18-monati­gen Verspätung.



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