Am vergangenen Freitag wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz dient dem besseren Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, und setzt die Richtlinie 2019/1937/EU in nationales Recht um. Rechtsanwalt Dr. Patrick Bruns stellt das neue Gesetz in der aktuellen Ausgabe der NJW vor und wird es auch im Beck’schen Online-Kommentar Arbeitsrecht kommentieren. Dies erfolgt mit einer 18-monatigen Verspätung.
Hinweisgeberschutzgesetz verkündet | beck-community
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