Expertenkommission soll Vorschläge für eine Reform der Betriebsratsvergütung machen


Seit dem Urteil des Bun­des­gericht­shofs in Sachen Betrieb­sratsvergü­tung bei VW herrscht Recht­sun­sicher­heit bei vie­len Unternehmen und betrof­fe­nen Betrieb­sräten. Einige Arbeit­ge­ber haben bere­its begonnen, die Ent­gelte der Betrieb­sratsmit­glieder zu kürzen, um strafrechtliche Kon­se­quen­zen zu ver­mei­den. Das Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales hat eine Expertenkom­mis­sion einge­set­zt, die Vorschläge für eine Geset­zesän­derung zur Bezahlung der Betrieb­sräte erar­beit­en soll. Der Vor­sitz der Kom­mis­sion liegt beim Präsi­den­ten des Bun­dessozial­gerichts. Ziel ist es, eine faire, nachvol­lziehbare und rechtssichere Bezahlung zu gewährleis­ten, ohne das Ehre­namt zu beein­trächti­gen oder völ­lig neue Ent­gel­tregeln einzuführen.



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