Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Betriebsratsvergütung bei VW herrscht Rechtsunsicherheit bei vielen Unternehmen und betroffenen Betriebsräten. Einige Arbeitgeber haben bereits begonnen, die Entgelte der Betriebsratsmitglieder zu kürzen, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Expertenkommission eingesetzt, die Vorschläge für eine Gesetzesänderung zur Bezahlung der Betriebsräte erarbeiten soll. Der Vorsitz der Kommission liegt beim Präsidenten des Bundessozialgerichts. Ziel ist es, eine faire, nachvollziehbare und rechtssichere Bezahlung zu gewährleisten, ohne das Ehrenamt zu beeinträchtigen oder völlig neue Entgeltregeln einzuführen.
Expertenkommission soll Vorschläge für eine Reform der Betriebsratsvergütung machen
Schlagwörter: