Expertenkommission soll Vorschläge für eine Reform der Betriebsratsvergütung machen


Seit dem Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs in Sachen Betriebs­rats­ver­gü­tung bei VW herrscht Rechts­un­si­cher­heit bei vie­len Unter­neh­men und betrof­fe­nen Betriebs­rä­ten. Eini­ge Arbeit­ge­ber haben bereits begon­nen, die Ent­gel­te der Betriebs­rats­mit­glie­der zu kür­zen, um straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen zu ver­mei­den. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les hat eine Exper­ten­kom­mis­si­on ein­ge­setzt, die Vor­schlä­ge für eine Geset­zes­än­de­rung zur Bezah­lung der Betriebs­rä­te erar­bei­ten soll. Der Vor­sitz der Kom­mis­si­on liegt beim Prä­si­den­ten des Bun­des­so­zi­al­ge­richts. Ziel ist es, eine fai­re, nach­voll­zieh­ba­re und rechts­si­che­re Bezah­lung zu gewähr­leis­ten, ohne das Ehren­amt zu beein­träch­ti­gen oder völ­lig neue Ent­gelt­re­geln ein­zu­füh­ren.



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