Dr. Dirk Neumann, ehemaliger Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts, feiert sein 100-jähriges Jubiläum



Ein her­aus­ra­gen­der Jurist feiert einen beson­deren Geburt­stag: Dr. Dirk Neu­mann, der ehe­ma­lige Vizepräsi­dent des Bun­de­sar­beits­gerichts, hat kür­zlich seinen 100. Geburt­stag erre­icht. Dieses Jubiläum ist nicht nur für ihn selb­st eine große Freude, son­dern auch für die gesamte Arbeits­gerichts­barkeit in Deutschland.

Dr. Neu­mann wurde am 26. April 1923 in Glauchau im Freis­taat Sach­sen geboren. Nach seinem Studi­um und Ref­er­en­dari­at begann er seine beru­fliche Lauf­bahn im Jahr 1952 in der Arbeits­gerichts­barkeit des Lan­des Nor­drhein-West­falen. Im April 1965 wurde er zum Richter am Bun­de­sar­beits­gericht berufen und stieg im Jan­u­ar 1978 zum Vor­sitzen­den Richter auf. Im Feb­ru­ar 1986 wurde er schließlich zum Vizepräsi­den­ten des Bun­de­sar­beits­gerichts ernannt.

Während sein­er mehr als 25-jähri­gen Dien­stzeit beim Bun­de­sar­beits­gericht war Dr. Neu­mann vor allem im Vierten Sen­at tätig und hat maßge­blich an vie­len wichti­gen Entschei­dun­gen im Tar­ifver­tragsrecht mit­gewirkt. Seine Arbeit hat die Recht­sprechung des Gerichts entschei­dend geprägt.

Für seine Ver­di­en­ste wurde Dr. Neu­mann im Mai 1990 das Große Ver­di­en­stkreuz mit Stern des Ver­di­en­stor­dens der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land ver­liehen. Auch nach seinem Auss­chei­den aus dem aktiv­en Dienst beim Bun­de­sar­beits­gericht blieb er dem Arbeit­srecht weit­er­hin ver­bun­den. Er trat in den Jus­tiz­di­enst des Freis­taats Sach­sen ein und wirk­te beim Auf­bau der säch­sis­chen Arbeits­gerichts­barkeit mit. Im Juli 1992 wurde er zum Präsi­den­ten des Säch­sis­chen Lan­desar­beits­gerichts ernan­nt und war damit Gründungspräsident.

Neben sein­er richter­lichen Tätigkeit engagierte sich Dr. Neu­mann auch wis­senschaftlich. Er veröf­fentlichte Kom­mentare zum Arbeit­szeitrecht, Urlaub­srecht und Schwer­be­hin­derten­recht und war Mither­aus­ge­ber der Entschei­dungssamm­lung “Arbeit­srechtliche Praxis”.

Beson­ders beein­druck­end ist sein ehre­namtlich­es Engage­ment für das Arbeit­srecht und die Arbeits­gerichts­barkeit. Als Präsi­dent des Deutschen Arbeits­gerichtsver­bands und Vor­standsmit­glied der deutschen Sek­tion der Inter­na­tionalen Gesellschaft für das Recht der Arbeit und der Sozialen Sicher­heit wid­mete er einen Großteil sein­er freien Zeit der Förderung des Arbeitsrechts.

Auch im hohen Alter ste­ht Dr. Neu­mann weit­er­hin im engen Kon­takt zur Arbeits­gerichts­barkeit. Als ein­er der Ehren­präsi­den­ten des Deutschen Arbeits­gerichtsver­bands ist er weit­er­hin aktiv tätig. Zudem besucht er regelmäßig Ver­anstal­tun­gen des Bun­de­sar­beits­gerichts, bei dem er bis heute eng ver­bun­den ist.

Die Ange­höri­gen des Bun­de­sar­beits­gerichts grat­ulieren Dr. Neu­mann von Herzen zu seinem Geburt­stag und wün­schen ihm eine schöne Feier im Kreise sein­er Fam­i­lie. Sein her­aus­ra­gen­der Beitrag zum Arbeit­srecht und zur Arbeits­gerichts­barkeit wird auch weit­er­hin gewürdigt und geschätzt.



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