Ein herausragender Jurist feiert einen besonderen Geburtstag: Dr. Dirk Neumann, der ehemalige Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts, hat kürzlich seinen 100. Geburtstag erreicht. Dieses Jubiläum ist nicht nur für ihn selbst eine große Freude, sondern auch für die gesamte Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland.
Dr. Neumann wurde am 26. April 1923 in Glauchau im Freistaat Sachsen geboren. Nach seinem Studium und Referendariat begann er seine berufliche Laufbahn im Jahr 1952 in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen. Im April 1965 wurde er zum Richter am Bundesarbeitsgericht berufen und stieg im Januar 1978 zum Vorsitzenden Richter auf. Im Februar 1986 wurde er schließlich zum Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt.
Während seiner mehr als 25-jährigen Dienstzeit beim Bundesarbeitsgericht war Dr. Neumann vor allem im Vierten Senat tätig und hat maßgeblich an vielen wichtigen Entscheidungen im Tarifvertragsrecht mitgewirkt. Seine Arbeit hat die Rechtsprechung des Gerichts entscheidend geprägt.
Für seine Verdienste wurde Dr. Neumann im Mai 1990 das Große Verdienstkreuz mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Auch nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst beim Bundesarbeitsgericht blieb er dem Arbeitsrecht weiterhin verbunden. Er trat in den Justizdienst des Freistaats Sachsen ein und wirkte beim Aufbau der sächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit mit. Im Juli 1992 wurde er zum Präsidenten des Sächsischen Landesarbeitsgerichts ernannt und war damit Gründungspräsident.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit engagierte sich Dr. Neumann auch wissenschaftlich. Er veröffentlichte Kommentare zum Arbeitszeitrecht, Urlaubsrecht und Schwerbehindertenrecht und war Mitherausgeber der Entscheidungssammlung “Arbeitsrechtliche Praxis”.
Besonders beeindruckend ist sein ehrenamtliches Engagement für das Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit. Als Präsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands und Vorstandsmitglied der deutschen Sektion der Internationalen Gesellschaft für das Recht der Arbeit und der Sozialen Sicherheit widmete er einen Großteil seiner freien Zeit der Förderung des Arbeitsrechts.
Auch im hohen Alter steht Dr. Neumann weiterhin im engen Kontakt zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Als einer der Ehrenpräsidenten des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands ist er weiterhin aktiv tätig. Zudem besucht er regelmäßig Veranstaltungen des Bundesarbeitsgerichts, bei dem er bis heute eng verbunden ist.
Die Angehörigen des Bundesarbeitsgerichts gratulieren Dr. Neumann von Herzen zu seinem Geburtstag und wünschen ihm eine schöne Feier im Kreise seiner Familie. Sein herausragender Beitrag zum Arbeitsrecht und zur Arbeitsgerichtsbarkeit wird auch weiterhin gewürdigt und geschätzt.
Source link