Die Obersten Bundesgerichte werden zukünftig auch auf Mastodon vertreten sein – Gemeinsame Pressemitteilung der Gerichtshöfe des Bundes

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**Pressemitteilung Nr.: 14/23**

Das Oberlandesgericht München hat am 14. März 2023 eine bahnbrechende Entscheidung getroffen, die erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung von Social-Media-Plattformen hat. In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 U 456/22 ging es um die Frage, ob ein Arbeitgeber einem ehemaligen Mitarbeiter Schadensersatzansprüche für Äußerungen auf Facebook zusprechen kann.

Der Fall drehte sich um einen Mitarbeiter eines weltweit agierenden Automobilunternehmens, der nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen über seinen Facebook-Account verleumderische Behauptungen über seinen ehemaligen Arbeitgeber verbreitete. Der Arbeitgeber hatte daraufhin den ehemaligen Mitarbeiter verklagt und Schadensersatz in Höhe von 50.000 Euro gefordert.

In seiner Entscheidung stellte das Oberlandesgericht München klar, dass die Meinungsfreiheit im Internet nicht unbegrenzt ist. Die Äußerungen des ehemaligen Mitarbeiters seien nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, da sie unwahre Tatsachenbehauptungen enthielten und zudem den Ruf des Unternehmens schädigten. Das Gericht verwies dabei auf § 823 Abs. 2 BGB, der besagt, dass bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Insbesondere betonte das Gericht, dass auch Äußerungen in sozialen Netzwerken wie Facebook nicht anonym sind und dass die Verfasser für ihre Äußerungen zur Rechenschaft gezogen werden können. Das Urteil verdeutlicht somit, dass Arbeitnehmer trotz eines beendeten Arbeitsverhältnisses weiterhin für ihre Äußerungen im Internet haftbar gemacht werden können.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist von großer Tragweite, da sie Klarheit schafft, welche Konsequenzen Äußerungen in sozialen Netzwerken haben können. Arbeitgeber können bei Rufschädigung durch unerlaubte Äußerungen ihrer ehemaligen Mitarbeiter nun auf Schadensersatz klagen.

Es ist anzumerken, dass diese Entscheidung des Oberlandesgerichts München nicht die erste ihrer Art ist. Bereits in der Vergangenheit wurden ähnliche Fälle vor deutschen Gerichten verhandelt, wobei die meisten Gerichte zu ähnlichen Ergebnissen kamen.

Insgesamt zeigt diese Entscheidung, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen im Internet sich weiterentwickeln und dass das Recht auf Meinungsfreiheit Grenzen hat. Es ist ratsam, sich der Tragweite von Äußerungen in sozialen Netzwerken bewusst zu sein und vor der Veröffentlichung von Inhalten gut zu überlegen, welche Konsequenzen diese haben können.

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