Video Konferenz

Betriebsratssitzungen jetzt auch per Video- oder Telefonkonferenz möglich

Laut Pressemit­teilung des Bun­desmin­is­teri­ums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 23.03.2020 ist es ab sofort möglich, Betrieb­sratssitzun­gen auch per Video- oder Tele­fonkon­ferenz durchzuführen. Nor­maler­weise müssen Betrieb­sratsmit­glieder zu ein­er Sitzung zusammenkommen.

Dies geht zurück auf eine Min­is­ter­erk­lärung von Bun­de­sar­beitsmin­is­ter Huber­tus Heil vom 20.03.2020 und soll sich­er­stellen, dass auch während der Coro­na-Pan­demie die Arbeits­fähigkeit von Betrieb­sräten sichergestellt ist. 

Beschlüsse, die in ein­er solchen Sitzung gefasst wer­den, sind nach Ansicht des BMAS wirksam.

Es wird allerd­ings expliz­it darauf hingewiesen, dass auch bei ein­er Video- oder Tele­fonkon­ferenz der Grund­satz der Nichtöf­fentlichkeit gewahrt bleiben muss. Es ist also auf jeden Fall sicherzustellen, dass unberechtigte Dritte an der Sitzung nicht teilnehmen.