Video Konferenz

Betriebsratssitzungen jetzt auch per Video- oder Telefonkonferenz möglich

Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 23.03.2020 ist es ab sofort möglich, Betriebsratssitzungen auch per Video- oder Telefonkonferenz durchzuführen. Normalerweise müssen Betriebsratsmitglieder zu einer Sitzung zusammenkommen.

Dies geht zurück auf eine Ministererklärung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vom 20.03.2020 und soll sicherstellen, dass auch während der Corona-Pandemie die Arbeitsfähigkeit von Betriebsräten sichergestellt ist.

Beschlüsse, die in einer solchen Sitzung gefasst werden, sind nach Ansicht des BMAS wirksam.

Es wird allerdings explizit darauf hingewiesen, dass auch bei einer Video- oder Telefonkonferenz der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit gewahrt bleiben muss. Es ist also auf jeden Fall sicherzustellen, dass unberechtigte Dritte an der Sitzung nicht teilnehmen.

Ebenfalls lesenswert

  • AI-Gateway gebaut: 250+ LLM-Provider steuern mit OmniRoute [2026]

    AI-Gateway gebaut: 250+ LLM-Provider steuern mit OmniRoute [2026]

    Letzten Monat habe ich meinen eigenen AI-Gateway gebaut

    Weiterlesen

  • KI im Betrieb: Wo die Grenzen liegen – Rechtliche Einschätzung 2026

    KI im Betrieb: Wo die Grenzen liegen – Rechtliche Einschätzung 2026

    KI revolutioniert die Arbeitswelt – das wissen wir alle

    Weiterlesen

  • CSRD 2026: Neue Berichtspflicht für Unternehmen [Pflichten & Fristen]

    CSRD 2026: Neue Berichtspflicht für Unternehmen [Pflichten & Fristen]

    Doch hinter der Richtlinie verbirgt sich eine der weitreichendsten Änderungen im Unternehmensrecht der letzten Jahre

    Weiterlesen