Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 23.03.2020 ist es ab sofort möglich, Betriebsratssitzungen auch per Video- oder Telefonkonferenz durchzuführen. Normalerweise müssen Betriebsratsmitglieder zu einer Sitzung zusammenkommen.
Dies geht zurück auf eine Ministererklärung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vom 20.03.2020 und soll sicherstellen, dass auch während der Corona-Pandemie die Arbeitsfähigkeit von Betriebsräten sichergestellt ist.
Beschlüsse, die in einer solchen Sitzung gefasst werden, sind nach Ansicht des BMAS wirksam.
Es wird allerdings explizit darauf hingewiesen, dass auch bei einer Video- oder Telefonkonferenz der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit gewahrt bleiben muss. Es ist also auf jeden Fall sicherzustellen, dass unberechtigte Dritte an der Sitzung nicht teilnehmen.