Betriebsratssitzungen jetzt auch per Video- oder Telefonkonferenz möglich

Betriebsratssitzungen jetzt auch per Video- oder Telefonkonferenz möglich

Laut Pres­se­mit­tei­lung des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Arbeit und Sozia­les (BMAS) vom 23.03.2020 ist es ab sofort mög­lich, Betriebs­rats­sit­zun­gen auch per Video- oder Tele­fon­kon­fe­renz durch­zu­füh­ren. Nor­ma­ler­wei­se müs­sen Betriebs­rats­mit­glie­der zu einer Sit­zung zusam­men­kom­men.

Dies geht zurück auf eine Minis­ter­er­klä­rung von Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil vom 20.03.2020 und soll sicher­stel­len, dass auch wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie die Arbeits­fä­hig­keit von Betriebs­rä­ten sicher­ge­stellt ist.

Beschlüs­se, die in einer sol­chen Sit­zung gefasst wer­den, sind nach Ansicht des BMAS wirk­sam.

Es wird aller­dings expli­zit dar­auf hin­ge­wie­sen, dass auch bei einer Video- oder Tele­fon­kon­fe­renz der Grund­satz der Nicht­öf­fent­lich­keit gewahrt blei­ben muss. Es ist also auf jeden Fall sicher­zu­stel­len, dass unbe­rech­tig­te Drit­te an der Sit­zung nicht teil­neh­men.