Arbeit von morgen - Gesetz
Arbeit von morgen - Gesetz

Betriebsräte aufgepasst: Arbeit-von-morgen-Gesetz

Gute Nachricht für Betrieb­sräte: Der Bun­destag hat am 23. April 2020 eine befris­tete Änderung des Betrieb­sver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) beschlossen, durch die die Arbeit der Betrieb­sräte in Zeit­en der Coro­n­akrise erle­ichtert und ihre Hand­lungs­fähigkeit sichergestellt wer­den soll.

Nach­dem Bun­de­sar­beitsmin­is­ter Huber­tus Heil (SPD) bere­its in ein­er Min­is­ter­erk­lärung dazu aufgerufen hat, die Arbeits­fähigkeit der Betrieb­sräte in der Covid-19-Krise sicherzustellen, hat die Bun­desregierung eine geset­zge­berische Änderung auf den Weg gebracht. Die Änderung des Betrieb­sver­fas­sungs­ge­set­zes haben der Bun­destag am 23. April 2020 und der Bun­desrat am 15. Mai 2020 beschlossen.

Betriebsratssitzungen auch per Videokonferenz

Die Coro­n­akrise hat­te deut­lich gemacht, dass das Betrieb­sver­fas­sungs­ge­setz in Sachen Dig­i­tal­isierung (ein mir schon lange wichtiges The­ma) nicht sehr fortschrit­tlich ist. Es ist deshalb gut und richtig, dass das Arbeit-von-mor­gen-Gesetz den Betrieb­sräten die Teil­nahme an Sitzun­gen sowie die Beschlussfas­sung mit­tels Video- und Tele­fonkon­feren­zen ermöglicht. Und das sog­ar rück­wirk­end zum 01.03.2020.

Kann die Sitzung von Betrieb­sräten wegen eines unab­wend­baren Ereigniss­es nicht durch die kör­per­liche Anwe­sen­heit eines oder mehrerer Mit­glieder durchge­führt wer­den, kann die Teil­nahme einzel­ner oder aller Mit­glieder an der Sitzung also jet­zt auch mit­tels neuer Infor­ma­tions- und Kom­mu­nika­tion­stech­nolo­gien erfol­gen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Ken­nt­nis nehmen kön­nen. Befris­tet wird die Regelung allerd­ings lediglich bis zum 31.12.2020.

Mit uner­wartetem Prag­ma­tismus und durch die Coro­n­akrise unter Zugzwang ger­at­en, beschließt der Geset­zge­ber also endlich eine Recht­slage, die die Betrieb­srat­sar­beit im 21. Jahrhun­dert ankom­men lässt.

Bis dahin: bleiben Sie gesund!

Glück­auf,
Andreas Galatas

Orig­i­nal-Beitrag: https://andreas.galatas.de/blog/betriebsraete-aufgepasst-arbeit-von-morgen-gesetz/

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