BAG: keine Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags aufgrund einer einsatzabhängigen Verlängerungsklausel bei pandemiebedingtem Saisonabbruch


Das Bundes­arbeits­gericht hat entsch­ieden, dass sich ein befris­teter Arbeits­vertrag eines Profi­fußballers nicht automa­tisch um eine weit­ere Spielzeit ver­längert, wenn er auf­grund der Coro­na-Pan­demie die vere­in­barte Mindest­anzahl von Ein­sätzen nicht erre­icht hat. Der Kläger hat­te geklagt, dass sein Ver­trag sich auf­grund von zwölf Ein­sätzen bis zum 30. Juni 2021 ver­längert habe. Das Gericht lehnte dies ab und betonte, dass die Verlängerungs­klausel an eine bes­timmte Mindest­anzahl von Ein­sätzen gebun­den sei. Auch eine Anpas­sung auf­grund der Pan­demie bed­ingten Aus­nahme­si­t­u­a­tion sei nicht möglich. Es fehlt bish­er an Recht­sprechung zu solchen Verlängerungs­klauseln in Arbeits­verträgen mit Profifußballern.



Source link

Schlagwörter: