BAG: keine Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags aufgrund einer einsatzabhängigen Verlängerungsklausel bei pandemiebedingtem Saisonabbruch

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Das Bundes­arbeits­gericht hat entschieden, dass sich ein befristeter Arbeits­vertrag eines Profi­fußballers nicht automatisch um eine weitere Spielzeit verlängert, wenn er aufgrund der Corona-Pandemie die vereinbarte Mindest­anzahl von Einsätzen nicht erreicht hat. Der Kläger hatte geklagt, dass sein Vertrag sich aufgrund von zwölf Einsätzen bis zum 30. Juni 2021 verlängert habe. Das Gericht lehnte dies ab und betonte, dass die Verlängerungs­klausel an eine bestimmte Mindest­anzahl von Einsätzen gebunden sei. Auch eine Anpassung aufgrund der Pandemie bedingten Ausnahmesituation sei nicht möglich. Es fehlt bisher an Rechtsprechung zu solchen Verlängerungs­klauseln in Arbeits­verträgen mit Profi­fußballern.

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