Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass sich ein befristeter Arbeitsvertrag eines Profifußballers nicht automatisch um eine weitere Spielzeit verlängert, wenn er aufgrund der Corona-Pandemie die vereinbarte Mindestanzahl von Einsätzen nicht erreicht hat. Der Kläger hatte geklagt, dass sein Vertrag sich aufgrund von zwölf Einsätzen bis zum 30. Juni 2021 verlängert habe. Das Gericht lehnte dies ab und betonte, dass die Verlängerungsklausel an eine bestimmte Mindestanzahl von Einsätzen gebunden sei. Auch eine Anpassung aufgrund der Pandemie bedingten Ausnahmesituation sei nicht möglich. Es fehlt bisher an Rechtsprechung zu solchen Verlängerungsklauseln in Arbeitsverträgen mit Profifußballern.
BAG: keine Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags aufgrund einer einsatzabhängigen Verlängerungsklausel bei pandemiebedingtem Saisonabbruch
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