BAG: Betriebsratsvorsitzender kann nicht zugleich Datenschutzbeauftragter sein

[ad_1]
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Vorsitz im Betriebsrat und die Rolle des Datenschutzbeauftragten nicht von derselben Person ausgeübt werden können. Der Arbeitgeber kann die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten widerrufen, wenn der Betriebsratsvorsitz eine Interessenkollision verursacht. Der Fall wurde dem BAG vom Europäischen Gerichtshof vorgelegt, der feststellte, dass ein solcher Interessenkonflikt vorliegen kann, wenn dem Datenschutzbeauftragten andere Aufgaben übertragen werden, die die Festlegung der Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung betreffen. Der Betriebsrat darf nur personenbezogene Daten gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz erhalten.

[ad_2]

Source link

Ebenfalls lesenswert

  • Claude Code mit n8n verbinden: Der schnellste Guide für KI-gesteuerte Automatisierungen und MCP-Workflows

    Claude Code mit n8n verbinden: Der schnellste Guide für KI-gesteuerte Automatisierungen und MCP-Workflows

    Praxisleitfaden zur Verbindung von Claude Code und n8n via MCP. Erfahren Sie, wie agentische KI die Workflow-Erstellung beschleunigt und Risiken kontrolliert werden.

    Weiterlesen

  • Portainer: Docker- und Kubernetes-Container einfach verwalten und steuern

    Portainer: Docker- und Kubernetes-Container einfach verwalten und steuern

    Erfahre, wie Portainer das Management von Docker- und Kubernetes-Containern vereinfacht, die Sicherheit durch RBAC erhöht und die IT-Governance im Betrieb stärkt.

    Weiterlesen

  • Docker einfach erklärt: Was es ist, wofür man es braucht und wie man es nutzt

    Docker einfach erklärt: Was es ist, wofür man es braucht und wie man es nutzt

    Was ist Docker? Erfahre alles über Container-Technologie, Vorteile für die IT-Infrastruktur.

    Weiterlesen