Das Arbeitsgericht Elmshorn hat entschieden, dass unerwünschte Bemerkungen sexuellen Inhalts eine sexuelle Belästigung darstellen können und somit ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein können. Auch Beleidigungen zwischen Mitarbeitern, die eine erhebliche Ehrverletzung darstellen, können zu einer Kündigung führen. In dem konkreten Fall äußerte ein Mitarbeiter eine herabwürdigende Bemerkung über seine Kollegin während einer Weihnachtsfeier. Die Arbeitgeberin reagierte mit einer außerordentlichen Kündigung. Das Arbeitsgericht bestätigte diese Entscheidung, da das Verhalten des Mitarbeiters als sexuelle Belästigung und schwerwiegende Beleidigung einzustufen war. Eine Abmahnung war nicht erforderlich. Der Kläger hat Berufung eingelegt.
ArbG Elmshorn: Sexistischer Witz rechtfertigt fristlose Kündigung
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