Arbeitszeit berechnen? Die meisten von Ihnen denken jetzt vermutlich: nichts leichter als das! Doch glauben Sie mir, ganz so einfach ist es nicht.
Im Arbeitsvertrag sind zwar in der Regel Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit gemacht, indem dort festgeschrieben ist, wie viele Stunden in der Woche und wie viele Arbeitstage pro Woche zu leisten sind. Die einfache Formel, um seine durchschnittlichen Arbeitsstunden pro Arbeitstag zu bestimmen, lautet dabei:
Wochenstunden : Arbeitstage = durchschnittliche Anzahl der Arbeitsstunden pro Tag
Doch wie bekommt man eigentlich heraus, wie viele Stunden pro Monat gearbeitet werden müssen? Da Monate unterschiedlich lang sind, wurde in Tarifverträgen als Wochenfaktor die Zahl 4,35 festgelegt. Ihre monatliche Arbeitszeit können Sie also mit folgender Formel ausrechnen:
Wöchentliche Arbeitszeit x Wochenfaktor (4,35) = Arbeitsstunden pro Monat
Soweit, so leicht. Feiertage, Krankheitszeiten, Pausen, Dienstreisen und insbesondere Arbeitszeiten, die von Tarifvereinbarungen abweichen sorgen dafür, dass es ratsam ist, die tatsächlich zu leistender Arbeitszeit vertraglich festzuhalten und auch mal einen Blick ins Kleingedruckte des Arbeitsvertrages zu werfen. Und haben Sie eigentlich schon mal von IRWAZ gehört?
IRWAZ
IRWAZ ist die Abkürzung für die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers, also die arbeitsvertraglich geschuldete wöchentliche Arbeitszeit. Hiervon zu trennen ist die konkrete Lage der Arbeitszeit. Individuell grenzt die IRWAZ gegen die tarifliche Arbeitszeit ab. So kann zum Beispiel die tarifliche Arbeitszeit 35 Stunden, die IRWAZ des Arbeitnehmers dagegen 30 oder 40 Stunden betragen. “Regelmäßig” grenzt die Arbeitszeit gegen Zeiten ab, in denen außer der Reihe gearbeitet wird. Dies sind in der Regel (aber nicht zwingend) Mehrarbeitszeiten.
Wenn Sie dazu detailliertere Informationen interessieren finden Sie diese hier: Grundlagen der Zeitberechnungen
Glückauf,
Andreas Galatas