BAG: keine Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags aufgrund einer einsatzabhängigen Verlängerungsklausel bei pandemiebedingtem Saisonabbruch


Das Bundes­arbeits­gericht hat ent­schie­den, dass sich ein befris­te­ter Arbeits­vertrag eines Profi­fußballers nicht auto­ma­tisch um eine wei­te­re Spiel­zeit ver­län­gert, wenn er auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie die ver­ein­bar­te Mindest­anzahl von Ein­sät­zen nicht erreicht hat. Der Klä­ger hat­te geklagt, dass sein Ver­trag sich auf­grund von zwölf Ein­sät­zen bis zum 30. Juni 2021 ver­län­gert habe. Das Gericht lehn­te dies ab und beton­te, dass die Verlängerungs­klausel an eine bestimm­te Mindest­anzahl von Ein­sät­zen gebun­den sei. Auch eine Anpas­sung auf­grund der Pan­de­mie beding­ten Aus­nah­me­si­tua­ti­on sei nicht mög­lich. Es fehlt bis­her an Recht­spre­chung zu sol­chen Verlängerungs­klauseln in Arbeits­verträgen mit Profi­fußballern.



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