LAG Baden-Württemberg: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Kürzung der Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden


Infol­ge einer Ent­schei­dung des Bun­des­ge­richts­hofs zur Straf­bar­keit von Gewäh­rung einer unrecht­mä­ßi­gen Ver­gü­tung an Betriebs­rats­mit­glie­der wird in vie­len Unter­neh­men die Betriebs­rats­ver­gü­tung über­prüft. Im LAG Baden-Würt­tem­berg wur­de in einem Fall über die Kür­zung der Ver­gü­tung des Betriebs­rats­vor­sit­zen­den ent­schie­den. Die Groß­kraft­werk Mann­heim AG hat­te die Ver­gü­tung gekürzt und ihm kei­nen Dienst­wa­gen mehr zur Ver­fü­gung gestellt. Das LAG ent­schied, dass der Betriebs­rat kein Mit­be­stim­mungs­recht habe, da der Vor­sit­zen­de bereits frei­ge­stellt sei und somit kei­ne Tätig­kei­ten aus­übe, die einer Ein­grup­pie­rung oder Umgrup­pie­rung unter­lie­gen könn­ten. Die Rechts­be­schwer­de zum BAG wur­de zuge­las­sen.



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