Dr. Dirk Neumann, ehemaliger Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts, feiert sein 100-jähriges Jubiläum



Ein her­aus­ra­gen­der Jurist fei­ert einen beson­de­ren Geburts­tag: Dr. Dirk Neu­mann, der ehe­ma­li­ge Vize­prä­si­dent des Bun­des­ar­beits­ge­richts, hat kürz­lich sei­nen 100. Geburts­tag erreicht. Die­ses Jubi­lä­um ist nicht nur für ihn selbst eine gro­ße Freu­de, son­dern auch für die gesam­te Arbeits­ge­richts­bar­keit in Deutsch­land.

Dr. Neu­mann wur­de am 26. April 1923 in Glauch­au im Frei­staat Sach­sen gebo­ren. Nach sei­nem Stu­di­um und Refe­ren­da­ri­at begann er sei­ne beruf­li­che Lauf­bahn im Jahr 1952 in der Arbeits­ge­richts­bar­keit des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len. Im April 1965 wur­de er zum Rich­ter am Bun­des­ar­beits­ge­richt beru­fen und stieg im Janu­ar 1978 zum Vor­sit­zen­den Rich­ter auf. Im Febru­ar 1986 wur­de er schließ­lich zum Vize­prä­si­den­ten des Bun­des­ar­beits­ge­richts ernannt.

Wäh­rend sei­ner mehr als 25-jäh­ri­gen Dienst­zeit beim Bun­des­ar­beits­ge­richt war Dr. Neu­mann vor allem im Vier­ten Senat tätig und hat maß­geb­lich an vie­len wich­ti­gen Ent­schei­dun­gen im Tarif­ver­trags­recht mit­ge­wirkt. Sei­ne Arbeit hat die Recht­spre­chung des Gerichts ent­schei­dend geprägt.

Für sei­ne Ver­diens­te wur­de Dr. Neu­mann im Mai 1990 das Gro­ße Ver­dienst­kreuz mit Stern des Ver­dienst­or­dens der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ver­lie­hen. Auch nach sei­nem Aus­schei­den aus dem akti­ven Dienst beim Bun­des­ar­beits­ge­richt blieb er dem Arbeits­recht wei­ter­hin ver­bun­den. Er trat in den Jus­tiz­dienst des Frei­staats Sach­sen ein und wirk­te beim Auf­bau der säch­si­schen Arbeits­ge­richts­bar­keit mit. Im Juli 1992 wur­de er zum Prä­si­den­ten des Säch­si­schen Lan­des­ar­beits­ge­richts ernannt und war damit Grün­dungs­prä­si­dent.

Neben sei­ner rich­ter­li­chen Tätig­keit enga­gier­te sich Dr. Neu­mann auch wis­sen­schaft­lich. Er ver­öf­fent­lich­te Kom­men­ta­re zum Arbeits­zeit­recht, Urlaubs­recht und Schwer­be­hin­der­ten­recht und war Mit­her­aus­ge­ber der Ent­schei­dungs­samm­lung „Arbeits­recht­li­che Pra­xis“.

Beson­ders beein­dru­ckend ist sein ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment für das Arbeits­recht und die Arbeits­ge­richts­bar­keit. Als Prä­si­dent des Deut­schen Arbeits­ge­richts­ver­bands und Vor­stands­mit­glied der deut­schen Sek­ti­on der Inter­na­tio­na­len Gesell­schaft für das Recht der Arbeit und der Sozia­len Sicher­heit wid­me­te er einen Groß­teil sei­ner frei­en Zeit der För­de­rung des Arbeits­rechts.

Auch im hohen Alter steht Dr. Neu­mann wei­ter­hin im engen Kon­takt zur Arbeits­ge­richts­bar­keit. Als einer der Ehren­prä­si­den­ten des Deut­schen Arbeits­ge­richts­ver­bands ist er wei­ter­hin aktiv tätig. Zudem besucht er regel­mä­ßig Ver­an­stal­tun­gen des Bun­des­ar­beits­ge­richts, bei dem er bis heu­te eng ver­bun­den ist.

Die Ange­hö­ri­gen des Bun­des­ar­beits­ge­richts gra­tu­lie­ren Dr. Neu­mann von Her­zen zu sei­nem Geburts­tag und wün­schen ihm eine schö­ne Fei­er im Krei­se sei­ner Fami­lie. Sein her­aus­ra­gen­der Bei­trag zum Arbeits­recht und zur Arbeits­ge­richts­bar­keit wird auch wei­ter­hin gewür­digt und geschätzt.



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