Profifußballer — pandemiebedingter Saisonabbruch — keine Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags aufgrund einer einsatzabhängigen Verlängerungsklausel



In Arbeitsverträ­gen mit Profi­fußballern sind Ver­tragsklauseln üblich, die eine Ver­längerung des Ver­trags um eine weit­ere Spielzeit vorse­hen, wenn der Spiel­er eine bes­timmte Anzahl von Ein­sätzen erre­icht. Diese soge­nan­nte ein­satz­ab­hängige Ver­längerungsklausel soll sich­er­stellen, dass der Spiel­er seine Leis­tung erbringt und kon­tinuier­lich zum Erfolg des Teams beiträgt.

Allerd­ings wurde kür­zlich ein Fall vor dem Bun­de­sar­beits­gericht ver­han­delt, der zeigt, dass diese Klauseln nicht immer flex­i­bel genug sind, um unvorherse­hbare Umstände wie die Covid-19-Pan­demie einzubeziehen. In dem vor­liegen­den Fall hat­te ein Profi­fußballer einen befris­teten Arbeitsver­trag mit einem Vere­in in der Fußball-Region­al­li­ga Süd­west abgeschlossen. Laut Ver­trag ver­längerte sich dieser um eine weit­ere Spielzeit, wenn der Spiel­er in min­destens 15 Meis­ter­schaftsspie­len einge­set­zt wurde.

Bis zum 15. Feb­ru­ar 2020 hat­te der Spiel­er 12 Ein­sätze absolviert. Danach wurde er aus sportlichen Grün­den vom neu berufe­nen Train­erteam nicht mehr einge­set­zt. Auf­grund der Covid-19-Pan­demie wurde der Spiel­be­trieb Mitte März 2020 eingestellt und die Sai­son vorzeit­ig abge­brochen. Der Spiel­er argu­men­tierte, dass sich sein Ver­trag trotz der fehlen­den Ein­sätze um eine Spielzeit ver­längern sollte, da die Bedin­gung von 15 Ein­sätzen auf­grund der Pan­demie nicht mehr erfüllt wer­den konnte.

Die Vorin­stanzen haben die Klage des Spiel­ers abgewiesen, und auch die Revi­sion vor dem Bun­de­sar­beits­gericht hat­te keinen Erfolg. Das Gericht entsch­ied, dass die Ver­tragsver­längerung an eine absolute Min­destein­satz­zahl gebun­den war, die der Spiel­er nicht erre­icht hat­te. Die Klausel könne im Hin­blick auf den unvorherse­hbaren pan­demiebe­d­ingten Saison­ab­bruch wed­er im Wege der Ver­tragsausle­gung noch auf­grund ein­er Störung der Geschäfts­grund­lage angepasst wer­den. Es spielte dabei keine Rolle, ob die ein­satzge­bun­dene Ver­längerungsklausel wirk­sam ist.

Dieses Urteil zeigt, dass Ver­tragsklauseln in Arbeitsverträ­gen mit Profi­fußballern möglicher­weise nicht aus­re­ichend flex­i­bel sind, um unvorherge­se­hene Ereignisse zu berück­sichti­gen. Die Covid-19-Pan­demie hat gezeigt, dass selb­st in pro­fes­sionellem Sport­be­trieb plöt­zliche Unter­brechun­gen und Saison­ab­brüche auftreten kön­nen, die die Erfül­lung von Ver­trags­be­din­gun­gen unmöglich machen. Es ist daher rat­sam, solche Klauseln in Zukun­ft genauer zu über­prüfen und gegebe­nen­falls an unvorherge­se­hene Ereignisse anzu­passen, um Stre­it­igkeit­en und rechtliche Auseinan­der­set­zun­gen zu vermeiden.



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