Das Jahr neigt sich schon wieder dem Ende entgegen. Bereits das zweite Jahr ganz im Zeichen der Coronapandemie, aber darum soll es heute nicht gehen. Nicht selten findet man die Meinung vor, der 24. und 31. Dezember eines Jahres seien gesetzliche Feiertage. Dies trifft nicht zu. Auch greift keine Feiertagsregelung für den Nachmittag an Heiligabend und Silvester. Es handelt sich um ganz „normale″ Werktage, für welche ggf. Urlaub beantragt und gewährt werden muss – das besagt das Bundesurlaubsgesetz (BurIG).
Langsam werden die Dienstpläne gemacht, Urlaub muss eingereicht werden: Viele wollen Heiligabend und Silvester frei haben. Aber muss man dafür wirklich einen ganzen Urlaubstag investieren? Oder reicht ein halber freier Tag? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind grundsätzlich zum Arbeiten verpflichtet. Das heißt aber nicht, dass Betriebe für diese Tage nicht Sonderregelungen erlassen können.
Halber oder ganzer Urlaubstag?
Ein Urlaubstag oder nur ein halber, das hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung des jeweiligen Arbeitsgebers festgelegt worden ist. Manche Betreibe sind kulant und erlauben ihren Angestellten, an Heiligabend und Silvester freizumachen oder zumindest nur einen halben Tag zu arbeiten. Wenn jemand im letzteren Fall den ganzen Tag frei haben wollen, müssen sie dann auch nur einen halben Urlaubstag nehmen, um an beiden Tagen komplett freizubekommen.
Einen Rechtsanspruch haben sie darauf allerdings nicht, denn laut Bundesurlaubsgesetz ist es nicht möglich, nur einen halben Urlaubstag zu nehmen: Ein halber Urlaubstag sei auf einen ganzen aufzurunden.
Habe ich Heiligabend und Silvester frei?
Doch die gute Nachricht: Arbeitnehmer können natürlich von sich aus, vielleicht als eine Art Weihnachtsgeschenk, ihren Arbeitnehmern an Heiligabend und Silvester freigeben. Daraus kann sogar eine Art Gewohnheitsrecht entstehen. Denn wenn in einem Betrieb schon mindestens seit drei Jahren an Heiligabend frei war, können die Angestellten davon ausgehen, dass es heuer auch so ist. Wichtig für den Arbeitnehmer ist dabei, dass alle Arbeitnehmer diesbezüglich gleichbehandelt werden.
Betriebsurlaub „zwischen den Jahren“?
Die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr sind ebenfalls normale Arbeitstage. Auch hier gilt: Wer Urlaub haben will, muss sich frei nehmen. Viele Firmen machen während dieser Zeit Betriebsurlaub. Und der ist für die Mitarbeiter in der Regel verpflichtend – die Angestellten müssen dann Urlaub nehmen. Betriebsurlaub muss jedoch betrieblich begründet sein. Was das für Gründe sein können, lesen Sie hier: Streitthema Betriebsferien
Bleiben Sie fleißig!
Glückauf,
Andreas Galatas
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