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[et_pb_column type=“4_4”][et_pb_text admin_label=“Text”]Für viele Arbeitnehmer in Deutschland endet morgen der letzte Arbeitstag in diesem Jahr. Zwei Wochen Urlaub über die Feiertage und den Jahreswechsel sind eine weit verbreitete Praxis. Nicht nur bei Menschen mit schulpflichtigen Kindern. Dank der vielen Feiertage reichen dabei manchmal schon halb so viele Urlaubstage wie zu anderen Zeiten: Heiligabend, 1. Weihnachtstag, 2. Weihnachtstag, Silvester, Neujahr … doch Moment – sind Heiligabend und Silvester eigentlich gesetzliche Feiertage?
Die enttäuschende Nachricht: Heiligabend und der Silvestertag (24. und 31. Dezember) sind ganz normale Arbeitstage – das besagt das Bundesurlaubsgesetz (BurIG). Arbeitnehmer sind grundsätzlich zum Arbeiten verpflichtet. Das heißt aber nicht, dass Betriebe für diese Tage nicht Sonderregelungen erlassen können.
Halber oder ganzer Urlaubstag?
Ein Urlaubstag oder nur ein halber, das hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung des jeweiligen Arbeitsgebers festgelegt worden ist. Manche Betreibe sind kulant und erlauben ihren Angestellten, an Heiligabend und Silvester nur einen halben Tag zu arbeiten. Wenn diese den ganzen Tag frei haben wollen, müssen sie dann auch nur einen halben Urlaubstag nehmen, um den ganzen Tag frei zu bekommen.
Einen Rechtsanspruch haben sie darauf allerdings nicht, denn laut Bundesurlaubsgesetz ist es nicht möglich, nur einen halben Urlaubstag zu nehmen: Ein halber Urlaubstag sei auf einen ganzen aufzurunden.
Heiligabend und Silvester frei?
Doch die gute Nachricht: Arbeitnehmer können natürlich von sich aus, vielleicht als eine Art Weihnachtsgeschenk, ihren Arbeitnehmern an Heiligabend und Silvester freigeben. Daraus kann sogar eine Art Gewohnheitsrecht entstehen. Denn wenn in einem Betrieb schon mindestens seit drei Jahren an Heiligabend frei war, können die Angestellten davon ausgehen, dass es heuer auch so ist. Wichtig für den Arbeitnehmer ist dabei, dass alle Arbeitnehmer diesbezüglich gleichbehandelt werden.
Betriebsurlaub „zwischen den Jahren“?
Die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr sind ebenfalls normale Arbeitstage. Auch hier gilt: Wer Urlaub haben will, muss sich frei nehmen. Viele Firmen machen während dieser Zeit Betriebsurlaub. Und der ist für die Mitarbeiter in der Regel verpflichtend – die Angestellten müssen dann Urlaub nehmen. Betriebsurlaub muss jedoch betrieblich begründet sein. Was das für Gründe sein können, lesen Sie hier: Streitthema Betriebsferien
Ich wünsche allen eine gesegnete Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins Jahr 2021!
Glückauf,
Andreas Galatas
© istockphoto.com/insta_photos
Original-Beitrag: https://andreas.galatas.de/blog/heiligabend-und-silvester-sind-keine-feiertage/
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