Streitthema Betriebsferien

Deutsch­landweit sind bald Ferien, die Auf­tragslage ist mau, die meis­ten Kun­den sowie Ansprech­part­ner sind ohne­hin im Urlaub und jet­zt wird das Ganze auch noch von einem harten Lock­down gekrönt. Doch deshalb den gesamten Betrieb so ein­fach schließen und Betrieb­s­fe­rien anzuord­nen, ist nicht ohne Weit­eres – und anders als es sich viele Arbeit­ge­ber erhof­fen – möglich. Ich erk­läre Euch heute, warum!

Wann dürfen Betriebsferien angeordnet werden?

Ein gerne genommen­er Grund ist beispiel­sweise Auf­trags­man­gel. Doch das ist nicht recht­ens. Bleiben Aufträge aus, trägt der Arbeit­ge­ber das Betrieb­srisiko. Etwas anderes gilt dann, wenn die Exis­tenz des Unternehmens gefährdet ist. Dro­ht wegen des Auf­trags­man­gels gar die Insol­venz, dann kön­nten drin­gende betriebliche Belange für einen Betrieb­surlaub sprechen. Das dürfte auch der Fall sein, wenn ein Unternehmen derzeit beispiel­sweise schw­er von den Fol­gen der Coro­n­a­pan­demie getrof­fen wird.

Während die freien Brück­en­t­age in der Belegschaft in der Regel recht beliebt sind, ist das mit län­geren Betrieb­s­fe­rien so eine Sache, weil diese die Urlaub­s­pla­nung der einzel­nen Arbeit­nehmer stark beschnei­den. Daher sollte der Betrieb­srat sehr genau prüfen, ob die Ein­rich­tung von Betrieb­s­fe­rien wirk­lich unab­d­ing­bar erforder­lich ist oder ob es auch andere Wege gibt, den betrieblichen Inter­essen, die hin­ter der Ein­rich­tung von Betrieb­s­fe­rien ste­hen, gerecht zu werden.

Hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht bei Betriebsferien?

Dem Betrieb­srat ste­ht nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG bei der Fes­tle­gung der Betrieb­s­fe­rien ein Mitbes­tim­mungsrecht zu. Die Urlaub­sregelun­gen ein­schließlich eventueller Betrieb­s­fe­rien sind durch Betrieb­svere­in­barung zu regeln. Bei ein­seit­ig ange­ord­neten Betrieb­s­fe­rien in einem Betrieb mit Betrieb­srat gerät der Arbeit­ge­ber in Annah­mev­erzug, wenn ein Arbeit­nehmer während der Betrieb­s­fe­rien seine Dien­ste anbi­etet. Wenn in Ihrem Unternehmen also Betrieb­s­fe­rien ange­ord­net wer­den, emp­fiehlt es sich, dass der Betrieb­srat genau prüft, ob diese gerecht­fer­tigt sind.

Wie werden Betriebsferien in Unternehmen ohne Betriebsrat geregelt?

In Betrieben ohne Betrieb­srat ist die Ein­führung von Betrieb­s­fe­rien deut­lich leichter möglich. Nach der Recht­sprechung einiger Lan­desar­beits­gerichte liegt es im Bere­ich des Direk­tion­srecht­es des Arbeit­ge­bers, in betrieb­srat­slosen Betrieben Betrieb­s­fe­rien einzuführen, ohne dass dafür ein drin­gen­der betrieblich­er Grund vor­liegen muss.

Wie lang dürfen Betriebsferien dauern?

Grund­sät­zlich gilt, dass der Arbeit­ge­ber. Ein nicht uner­he­blich­er Teil des Erhol­ung­surlaubs muss den Beschäftigten zur freien Ver­fü­gung ste­hen, auch wenn es Betrieb­s­fe­rien geben soll. Nur wie viele Tage sind ein nicht uner­he­blich­er Teil? Geset­zliche Regelung gibt es dazu nicht, nur Richtwerte. Das Bun­de­sar­beits­gerichts (BAG) hat­te 1981 (Akten­ze­ichen 1 ABR 79/79) entsch­ieden, dass eine Regelung, die den Arbeit­nehmern pro Jahr min­destens zwei von fünf Wochen zur freien Ver­fü­gung belassen hat, zuläs­sig sein kann.

Glück­auf,
Andreas Galatas

© istockphoto.com/piola666

Schlagwörter: