Blended Learning in Zeiten von KI: Meine Erfahrung mit digitaler Betriebsratsqualifizierung

Was ich über Blended Learning glaube

Blended Learning ist kein Trend. Es ist eine Antwort auf eine Realität, die sich nicht leugnen lässt: Betriebsräte können nicht mehr wöchentlich drei Tage im Seminarraum sitzen. Sie haben einen Job, eine Familie, einen Betrieb, den sie vertreten müssen.

Hybride Formate ermöglichen es, Grundlagenwissen digital zu erwerben – in eigenem Tempo, am eigenen Laptop, in den Pausen zwischen den Sitzungen. Und dann die Präsenzzeit für das zu nutzen, was wirklich wichtig ist: Fallbesprechungen, strategische Diskussionen, den Austausch mit anderen Betriebsräten.

KI als Lernbegleiter – keine Ersatzlösung

KI-Tools können vieles: Sie können Fragen beantworten, Lernpfade vorschlagen, Tests anpassen. Aber sie können keinen Betriebsratskollegen ersetzen, der dir aus eigener Erfahrung erzählt, wie er eine schwierige Verhandlung gemeistert hat.

Genau hier liegt der Sinn von Blended Learning: Die digitalen Phasen dienen der Wissensvermittlung. Die Präsenzphasen der Vertiefung – und vor allem dem menschlichen Lernen.

Die rechtliche Grundlage

§ 37 Abs. 6 BetrVG gibt Betriebsräten einen Anspruch auf Weiterbildung. Das Bundesarbeitsgericht hat in verschiedenen Entscheidungen klargestellt, dass diese Schulungen erforderlich sein müssen – nicht nur möglich, nicht nur wünschenswert, sondern erforderlich im Sinne der konkreten Aufgaben des Gremiums.

Die Rechtsprechung ist hier flexibel: Was erforderlich ist, hängt von der Größe des Betriebs, der Anzahl der Mitarbeiter, der Branchenlage ab. Ein Betriebsrat in einem Unternehmen mit 50 Beschäftigten hat andere Schulungsbedürfnisse als einer in einem 5.000-Personen-Konzern.

Wichtig ist auch: Der Arbeitgeber muss die Kosten tragen. Nicht nur die Seminargebühr, sondern auch Reisekosten, Unterkunft – und das Entgelt für die Zeit, die der Betriebsrat nicht arbeitet.

Meine Erfahrung mit KI-gestütztem Lernen

In den letzten Monaten habe ich selbst hybride Lernformate getestet – nicht nur als Berater, sondern auch als Lernender. Die Ergebnisse sind überraschend:

  • Personalisierung: KI-Systeme erkennen Wissenslücken schneller als ein Dozent in einer großen Gruppe
  • Flexibilität: Ich konnte lernen, wann es passte – nicht wann der Trainer Zeit hatte
  • Transfer: Die Präsenzphasen waren intensiver, weil das Basiswissen bereits vorhanden war

Aber: Ohne den Austausch mit anderen Teilnehmenden wäre das ganze Konzept leer gewesen. Die besten Impulse kamen nicht aus den Videos – sondern aus den Gesprächen am Mittag.

Die politische Dimension: Nationale Weiterbildungsstrategie 2030

Meine praktische Erfahrung mit Betriebsräten korrespondiert direkt mit einer Entwicklung auf politischer Ebene, die oft übersehen wird: Die Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS) 2030 der Bundesregierung.

Am 27. November 2025 wurde auf der Nationalen Weiterbildungskonferenz in Berlin das Fortsetzungspapier „Weiterbildung 2030 – Chancen eröffnen, Qualifizierung stärken, Zukunft sichern!“ vorgestellt. Darin haben sich Bund, Länder, Sozialpartner und Wirtschaftsorganisationen auf drei zentrale Ziele verständigt:

Die drei Ziele der NWS 2030

Ziel Beschreibung Relevanz für Betriebsräte
1. Grundqualifizierung Menschen ohne Berufsabschluss für den Arbeitsmarkt fit machen § 92a BetrVG – Sicherung und Förderung der Beschäftigung
2. Strukturwandel Beschäftigte und Unternehmen beim Wandel durch Digitalisierung und Ökologie unterstützen § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG – Mitbestimmung bei digitalen Formaten
3. KI und Digitalisierung Chancen und Herausforderungen aktiv gestalten § 37 Abs. 6 BetrVG – Erforderliche Schulungen

Das ambitionierte Ziel: Die Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland soll bis 2030 von aktuell etwa 54% auf 65% steigen.

Was bedeutet das für Ihren Betriebsrat?

Diese Strategie ist kein abstraktes Politikdokument – sie bietet konkrete Hebel für Ihre Betriebsratsarbeit:

  • § 37 Abs. 6 BetrVG gewinnt an politischer Legitimation: Der Anspruch auf erforderliche Schulungen wird durch die NWS gestützt
  • § 92a BetrVG wird zum Schlüsselinstrument: Sie können die Umsetzung der NWS-Ziele auf Betriebsebene mitgestalten
  • Blended Learning wird zur praktikablen Lösung: Digitale Formate machen die steigenden Qualifizierungsziele überhaupt erst flächendeckend umsetzbar

Meine Schlussfolgerung nach 25 Jahren Praxis

Die Nationale Weiterbildungsstrategie 2030 bestätigt, was ich in der Praxis sehe: Betriebsräte brauchen moderne, flexible Qualifizierungsformate. Präsenzseminare allein reichen nicht mehr – weder zeitlich noch inhaltlich.

Blended Learning ist dabei keine „nette Ergänzung“, sondern die Voraussetzung dafür, dass die politischen Ziele der NWS in der Betriebsratspraxis ankommen. Genau hier setzt unsere Arbeit bei ibp. an.


Wenn Sie mehr über unsere Blended-Learning-Angebote erfahren möchten, besuchen Sie gerne unsere anderen Artikel oder kontaktieren Sie mich direkt.

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