Wann endet die Homeoffice-Pflicht?

Mit der Bun­desnot­bremse führte die Poli­tik bekan­ntlich die Home­of­fice-Pflicht für Arbeit­ge­ber ein. Die Maß­nahme sah vor, dass der Bund ein­heitliche Coro­na-Schutz­maß­nah­men in Gebi­eten mit Inzi­den­zw­erten über 100 durch­set­zen kann.

Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren in Homeoffice?

Mitte April war jede/jeder Zweite im Home­of­fice– zumin­d­est stun­den­weise, so hat es das Bon­ner Forschungsin­sti­tut zur Zukun­ft der Arbeit (IZA) in ein­er repräsen­ta­tiv­en Befra­gung für das Arbeitsmin­is­teri­um ermit­telt. Offen­bar hat die Home­of­fice-Verord­nung der Bun­desregierung gewirkt.

Wer profitierte eigentlich mehr vom Homeoffice – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

In der Prax­is hat sich gezeigt, dass sowohl Arbeit­ge­ber als auch Arbeit­nehmer viele pos­i­tive Erfahrun­gen mit der Arbeit von zu Hause gemacht haben. Ein­er aktuellen Erhe­bung zufolge befür­worten 81 Prozent aller befragten Arbeit­nehmer das Arbeit­en im Home­of­fice. Kün­ftig wollen sie nicht mehr an allen Wochen­t­a­gen im Büro tätig sein.

Doch wann endet die Homeoffice-Pflicht nun?

Heute ist der let­zte Tag, sprich: mor­gen endet die bei der Wirtschaft ungeliebte Regelung. Die Gew­erkschaften fordern dage­gen, dass es eine dauer­hafte Reg­ulierung gibt.

Ist es das endgültige Ende des Homeoffice?

Die Pflicht endet zwar mit Ablauf des heuti­gen Tages, allerd­ings kön­nen Arbeit­ge­berin­nen und Arbeit­ge­ber ihren Beschäftigten frei­willig das Arbeit­en im Home-Office ermöglichen, um sie best­möglich vor ein­er Infek­tion zu schützen.

Enden damit sämtliche Corona-Maßnahmen in den Unternehmen?

Nein, Unternehmen müssen den­noch weit­er­hin Coro­na-Maß­nah­men aufrechter­hal­ten. Trotz sink­ender Zahlen täglich­er Coro­na-Neuin­fek­tio­nen muss den Infek­tion­s­ge­fahren im Betrieb weit­er­hin wirk­sam begeg­net wer­den. Deshalb bleiben Arbeit­ge­berin­nen und Arbeit­ge­ber auch zukün­ftig verpflichtet, die fol­gen­den Maß­nah­men umzusetzen:

  • Begren­zung der Beschäftigten­zahl in geschlosse­nen Arbeits- und Pausenräumen,
  • Bil­dung von fes­ten betrieblichen Arbeitsgruppen,
  • das Tra­gen von Mund-Nasen-Schutz bei unver­mei­d­barem Kon­takt und
  • die Erstel­lung und Umset­zung von betrieblichen Hygienekonzepten.

Wie lange gilt die Corona-Arbeitsschutzverordnung noch?

Die Coro­na-Arbeitss­chutzverord­nung wird für die Dauer der pan­demis­chen Lage bis ein­schließlich 10. Sep­tem­ber 2021 ver­längert. Die Änderun­gen der Coro­na-Arbeitss­chutzverord­nung treten am 1. Juli 2021 in Kraft.

Wo werde ich zu den Themen Corona-Arbeitsschutzverordnung, Corona-Maßnahmen, Homeoffice, Kurzarbeit und Impfungen auf dem Laufenden gehalten?

Hier auf unserem Blog und natür­lich auf unser­er Face­book­seite.

Ich wün­sche Ihnen fro­hes Schaf­fen – egal, ob im Home­of­fice oder im Betrieb!

Glück­auf,
Andreas Galatas

Bil­drechte Head­er­fo­to: © istockphoto.com/ LumiNola

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