Schadensersatz wegen Überwachung durch eine Detektei


Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Düs­sel­dorf hat ent­schie­den, dass eine rechts­wid­ri­ge Über­wa­chung eines Arbeit­neh­mers durch eine Detek­tei einen imma­te­ri­el­len Scha­den gemäß der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) dar­stellt. Die Par­tei­en strit­ten über die Wirk­sam­keit einer Kün­di­gung und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Arbeit­neh­mers. Das Gericht urteil­te, dass die Kün­di­gung unwirk­sam war und der Betriebs­rat nicht ord­nungs­ge­mäß ange­hört wur­de. Zudem wur­de dem Arbeit­neh­mer eine Ent­schä­di­gung in Höhe von 1.500 Euro auf­grund der Über­wa­chung zuge­spro­chen. Das Urteil erging am 26. April 2023.



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