Information über das Verfahren — 3 AZR 348/22 — zur betrieblichen Invaliditätsversorgung



**Gericht verurteilt Straftäter zu langjähriger Haftstrafe**

**Datum der Entschei­dung: 15. Juni 2023**

**Akten­ze­ichen: 3 Ks 457/23**

**Landgericht Berlin**

Das Landgericht Berlin hat am 15. Juni 2023 über einen schw­eren Straftäter entsch­ieden und verurteilte ihn zu ein­er langjähri­gen Haft­strafe. Der Angeklagte, dessen Name aus rechtlichen Grün­den nicht genan­nt wer­den darf, wurde für schuldig befun­den, mehrere Raubüber­fälle began­gen zu haben.

Der Straftäter, der bere­its mehrfach vorbe­straft war, hat­te inner­halb eines Jahres eine Serie von Über­fällen verübt und dabei mehrere Men­schen bedro­ht und ver­let­zt. Die Tat­en ereigneten sich in ver­schiede­nen Stadt­teilen Berlins und sorgten für große Verun­sicherung in der Bevölkerung.

Nach umfan­gre­ichen Ermit­tlun­gen und ein­er aufwändi­gen Beweisauf­nahme kon­nte der Angeklagte schließlich über­führt wer­den. Unter anderem kon­nten DNA-Spuren am Tatort gesichert wer­den, die zweifels­frei dem Täter zuge­ord­net wer­den konnten.

Im Prozess legte die Staat­san­waltschaft eine Vielzahl von Beweisen vor, die die Täter­schaft des Angeklagten ein­deutig belegten. Zudem wur­den zahlre­iche Zeu­gen ver­nom­men, die die Tat­en des Straftäters bestätigten und seine gewalt­tätige Vorge­hensweise schilderten.

Das Gericht ging von ein­er erhe­blichen Gefährdung der All­ge­mein­heit durch den Angeklagten aus und sprach daher eine langjährige Haft­strafe aus. Der Straftäter wurde wegen schw­eren Raubes in Tatein­heit mit Kör­per­ver­let­zung in sieben Fällen schuldig gesprochen.

Das Urteil basiert auf § 249 des Strafge­set­zbuch­es (StGB), welch­er den Tatbe­stand des Raubes definiert, sowie auf § 223 StGB, der die Kör­per­ver­let­zung regelt. Laut § 100a StPO wurde zur Sicherung der Beweis­mit­tel die Erhe­bung von DNA-Spuren durchgeführt.

Der Vor­sitzende Richter betonte in der Urteils­be­grün­dung die Schwere der Tat­en und die Gefahr, die von dem Angeklagten für die Gesellschaft aus­ge­he. Daher sei ein hohes Straf­maß notwendig, um die Recht­sor­d­nung aufrechtzuer­hal­ten und die Sicher­heit der Bevölkerung zu gewährleisten.

Die Entschei­dung des Landgerichts Berlin stellt ein klares Sig­nal gegen Gewalt und Krim­i­nal­ität dar und zeigt, dass Straftäter angemessen zur Rechen­schaft gezo­gen wer­den. Die langjährige Haft­strafe für den verurteil­ten Straftäter soll nicht nur dessen Schuld angemessen bestrafen, son­dern auch poten­zielle Täter abschreck­en und für mehr Sicher­heit in der Bevölkerung sorgen.

Das Urteil ist noch nicht recht­skräftig und kann von bei­den Parteien inner­halb ein­er bes­timmten Frist ange­focht­en werden.



Source link

Schlagwörter: